1829 Z. 36508 durch die h. Reggsverordnng vom 30. October 1839 Z. 32725 wieder aufgehoben wurde, sohin bey der Umlage in Rücksicht der walzenden Gründe und der fremden Zehentholden kein Unterschied zu machen ist und daher die Dominien, welche im Schulbezirke keine behausten Unterthanen haben, hinsichtlich ihrer Urbarial- und Zehentbezüge aus dem Bezirke zu konkuriren habe, wie dieses eben wegen der Wiederaufbauung des abgebrannten Schulhauses in Vöcklabruck aus gesprochen worden ist. Die Frage, ob die hiesige Stadtgemeinde einen anderweitigen Betrag als jenen, welcher auf den Patron entfällt, zu leisten habe, ist durch das h. Reggs. Decret v. 23. Febr. 1838 Z. 4724 intimirt durch Dekret v. 12. März 1838 Z. 2552 beseitiget. 1633. Kreis. A. Decret dd. 20 Februar d.J. Z. 2207 mit dem angerectifizirten Konto des Apotheckers Brittinger über die im 1. Milit. Quartal 1844 an die hiesigen Stadtarmen verabfolgten Medikamenten pr 119 fl 20 2/4 xr CMz. Dieses Dekret in Abschrift dem Kassaamte mit dem Auftrage zuzustellen, daß dasselbe dem Apothecker Brittinger den Be-- trag von 119 fl 20 2/4 x CMz aus der Konkurrenz ausbezale. Hievon ist auch dieser Apothecker der Erhebung wegen und zwar durch Rathschlag zu verständigen. 1705. Kr. A. Erled. v. 13. Febr. d.J. Z. 1288 über die Beschwerde des Thomas Buchmayr und Joh. Kampenhuber wegen der Entrichtung des Marktplatzgefälls von der bestellten Milch. Sind hievon die Beschwerdeführer, so weit es sie betrifft mit dem Anhange zu verständigen, daß von Seite des Maãtes dagegen der Rekurs an die h. kk. Landesre-
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