Summen auch unter der mittelst Kurrende v. 24. März 1842 no. 3635 sub Q Post 28 angesetzten Pfarrbezirksumlagssumme pr 145 fl 47 xr pro dom. und pr 603 fl 57 xr pro rust. enthalten und sohin auch auf den ganzen Stadtbezirk Steyr nach dem Steuergulden der sub R und S angeschlossenen rectifizirten Kataster repartirt worden sind. Hiedurch dürfte der erste gestellte Fragepunct vollständig beantwortet und nachgewiesen seyn, daß die Auslagen für die hiesigen Trivialschulen, sie mögen für diese oder jene Schule erlaufen seyn, bisher immer im Wege der Konkurrenz des Patrons, der Dominien und der Gemeinden des ganzen Stadtbezirkes bestritten und bisher immer auf den ganzen Stadtbezirk nach dem Steuergulden des jährlich rectifizirten Konkurrenzkatasters repartirt worden seyen, und daß so somit die Stadt Steyr immer nur als ein Pfarr- und Schulbezirk anerkannt worden sey. Nach diesem rectifizirten Konkurrenzkataster und laut der zuliegenden Subrepartitionstabelle pro 1833 und 1841 erscheint die Hft. Garsten mit ihrem Steuergulden von 139 fl 4 3/4 xr und wenn darunter auch ein Betrag wegen den Zehentnutzungen von walzenden Gründen und nicht unterthänigen Zehentholden, dann wegen den Urbarnutzungen von walzenden Gründen begriffen ist, so dürfte die bestättigte in T. anliegende Repartition über die Dominicalkonkurrenzbeyträge zum Schulhausbau in Aichet um so weniger einer Abänderung unterliegen, als die h. Reggs Weisung v. 15. Jänner
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