der obigen pro dominicali und rusticali auszuschreiben bewilligte Summe nach den rectifizirten für die vereinigte Stadtpfarre Steyr bestehenden Konkurrenzkataster sub H u. J für den ganzen Stadtbezirk repartirt wurden. Ferners sind nach der Kurrende K auf Pfarrbezirksumlagen pro 1841 sub Post 28 für Steyr pro dominicali 209 fl 34 xr und pro rusticali 809 fl 40 xr im Konkurrenzwege auf Grundlage des koõnellen Voranschlages zur Einhebung bewilligt worden, welche auch nach dem Steuergulden des rectifizirten Konkurrenzkatasters L dann der Subrepartitions und Einzalungstabelle M auf den ganzen Stadtbezirk repartirt worden sind. Da nun unter obiger einzuheben bewilligten Pfarrbezirksumlagssumme nach dem koõnellen Voranschlage N ebenfalls die Pfarrbezirksschulkosten und zwar mit derjenigen Summe, welche sich nach dem Rechnungsresultate pro 1840 auf Wohnung, Beheizung Reparationen ect. laut der Rechnung pro dominicali mit 164 fl 35 1/4 xr und pro rusticali mit 164 fl 35 1/4 xr ergab und sohin mit Einschluß der Schullehrer Dotationen pr 396 fl pro dominicali 164 fl 35 1/4 xr und pro rusticali 546 fl 2 1/4 xr betrug, begriffen sind, so wurden auch diese Schulauslagen nach dem rectifizirten Konkurrenzkataster auf den ganzen Stadtbezirk oder die vereinigte Pfarre Steyr repartirt. Nicht minder wurde laut des Voranschlages P der Erfordernisse auf Lokalanstalten, für den Pfarrbezirk der Stadt Steyr pro 1842 sub Post 2 auf Pfarrbezirksschulkosten pro dominicali 146 fl 6 xr und pro rust. 468 fl beantragt, welche bey den
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