ein Geländer für diese Brücke anfertigen zu lassen. 9729. Bauverwalter Donberger relationirt über den Erdabgang an der untern Ennsleithen. Ist diesfalls unter Zuziehung der Bauverständigen eine Augenscheins-Comission vorzunehmen. 9487. Relation des Dist. Akt. Willners u. Bauverwalters Donberger über die Beschaffenheit der Brücken im hiesigen Bezirke. Rücksichtlich der Poststrassen nach Enns u. Sierning ist ihr bisheriger guter Zustand vom Bauverwalter zu überwachen, bezüglich der angezeigten Gebrechen a. in der Vorstadt Aichet von Nro. 93 - 132, wird demselben aufgetragen durch den städtischen Wegmacher diese Stelle gehörig planiren u. schottern zu lassen, damit der Graben ausgefüllt, u. die Strasse erweitert wird die Brunngemeinde in Aichet ist zu beauftragen, die Waschhütte zurückzusetzen, u. so dann der Wassergraben zu ziehen übrigens ist diese Arbeit auf Wochenlisten vorzunehmen. b. Betreffend die Anlegung von Wasserabzugsgräben an dieser Strasse bis zur Gränze hat der Bauverwalter sich mit dem Baureferenten zu verständigen und diese Anbringung in geeigneter Zeit zweckmäßig zu vollziehen. Den auf der Strasse nach N. Ö. befindlichen Fischhuberberg hat der Bauverwalter mit Sachverständigen abzumessen, Abgrabung zu beantragen, Anlegung eines angemessenen Wassergrabens und Umpflasterung. Die Vicinalstrasse nach Wolfern betreffend wird dem Bauverwalter aufgetragen, sich hierwegen sowohl das städtische als das Concurrenz Präliminare von 1845 anzuschaffen, und die beantragten Verbesserungen so wie die hierauf enthallenden Kosten ehestens vorzulegen. Uiber die Sprengung der am Berge sich befindlichen Steinfelsen ist der Kostenanschlag
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