durch 12 Stunden im Arreste anzuhalten. Auch seien dieselben nach ausgestandener Strafe unter Anschluß der gefällsämtl. Thatschrift, des Reisepaßes, des Wanderbuches und der abgenommenen Gegenstände der k.k. Zolllegstätte zur dortigen Amtshandlung zu überliefern. Diesem Antrage stimmten die übrigen Hrn. Räthe bei, daher derselbe erwuchs zum Beschlusse per unanimia. Ladislaus Lukasky u. Heinrich Lechner seien wegen Verkaufes feuergefährlicher Gegenstände eines Polizeivergehens gegen die Sicherheit des Eigenthums schuldig, u. sind dieserwegen durch 12 Stunden im Arreste angehalten; worauf die Erkenntnisse auszufertigen sind. Nach ausgestandener Strafe sind selbe sammt der gefällsämtlichen Thatschrift, Anschluß des Reisepasses, des Wanderbuches und der abgenommenen Gegenstände dem hies. k.k. ZolllegstättAmte mit Note zur dortigen Amtshandlung zu überliefern. 2069. Bernhardt Benedikt Bauamtsverwalter relationirt ad Nr. 2016 in Betreff des von dem Gerichtsdiener Katzenbeißer angesuchten Brennholze für das Gerichtshaus. Da die Arreste und das Verhörszimmer noch beheitzt werden müssen, auch zum Ausbrennen u. Reinigen der Kleider der Schüblinge die Wache mehrmalen den Ofen erwärmt werden muß, so wird dem Bauamte unter Intervenirung des Bürgerauschusses durch Rathschlag aufgetragen, in das Landgerichtshaus noch 6 Klftr. alles Brückenholz gegen dem abzugeben, daß selbe dem Landgerichtsdiener von dem Brennholze für das nächste Jahr in Abzug gebracht werden. Haydinger Neuber Ausk.
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