Politische Ratsprotokolle 1844

Krim. Rechtspraxis auch in den politischen Geschäftszweigen sowie in der Führung von Untersuchungen in schw. Pol. Übertretungen vielseitig verwendet wurde, wobei derselbe thätigst bestrebt war, sich auch in diesem Wirkungskreise die möglichst vollständige Ausbildung zu erwerben, weßhalb es mit eben so glücklichem Erfolge den an ihn gestellten Forderungen Genüge leistete, und nebst einen ausgezeichneten Gesetzeskenntniß u. richtiger u. schneller Beurtheilung bei Anwendung auf praktische Fälle die erfreulichste Willfährigkeit u. Aufmerksamkeit an den Tag legte, sowie die seinen Vorgesetzten geziemende Achtung u. Gehorsam nie aus dem Auge verlor, und seines musterhaften moralischen Wandels wegen das größte Lob verdient. Aus dem Referate des Hrn. Rathes Buberl 2058–2059. Protokolle mit Ladislaus Lukasky und Heinrich Lechner wegen Verkaufes feuergefährlicher Gegenstände. Hr. Referent liest die Akten und den verfaßten Vortrag ab, und ist mit Rücksicht dessen daß sich durch den Verkauf derlei brennbarer Gegenstände besonders, wenn selbe in Hände unvorsichtiger u. unkundiger Leute kommen, leicht eine Feuersgefahr voraussehen läßt, somit diese Handlung per analogium des § 209 des 2. Thls. St.G.B. eine strafbare Handlung sei, dieselbe aber bei dem Umstande als sie unter den in diesem § aufgeführten Fällen nicht begriffen ist, und ein Feuerwerk nicht abgebrannt wurde, bloß als ein Polizeivergehen gegen die Sicherheit des Eigenthums zu behandeln wäre, der Ansicht, daß Ladislaus Lucasky und Heinrich Lechner wegen Verkaufes feuergefährlicher Gegenstände eines Polizeivergehens gegen die Sicherheit des Eigenthums schuldig, und dieserwegen

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