Politische Ratsprotokolle 1844

u. 7. Xber 1815 Z. 21843 Anwendung finden, so wird dem Johann Hofer das angesuchte personelle Befugniß auch zur Schlagviehschlächterei für die Ortschaft Ramingsteeg und den Standpunkt in dieser Ortschaft gegen dem verliehen, daß er sich zur Erwerbsteuer erkläre, sich bei der hiesigen Fleischerzunft einzünften lasse, und die für Fleischer bestehenden polizeilichen u. Satzesvorschriften genau befolge; hiervon wird derselbe so wie die hiesige FleischerInnung und zwar letztere mit dem Beisatze rathschlägig verständigt, daß ihr im Beschwerungsfalle der Rekurs in gesetzlicher Frist von 6 Wochen an die höhere Behörde vorbelassen bleibe. 1764. Relation des Accessisten Adam mit dem Verzeichnisse der Waaren des Peter Roppellato. Diese Relation sammt Verzeichniß aufzubehalten, dem Peter Roppellato aber durch Rathschlag zu bedeuten, daß über seinen beider h. Landesstelle angebrachten Rekurs gegen den magistratlichen Bescheid vom 5. August 1843 Z. 5217 hochselbe keine definitive Entscheidung erlassen, sondern mit h. Erlasse vom 31. Xbr. v.J. dem Magistrate aufgetragen habe, daß von Seite desselben noch vorläufig in dem Verschleißgewölbe des Rekurrenten die

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