Politische Ratsprotokolle 1844

Gewerbe aus öffentl. Rücksichten, daß vorzugsweise hierbey auf vollkommen tüchtige, verläßliche und kundige Meister gesehen werde, in welcher Hinsicht aber eben Carl Huber bereits erprobt, u. Johann Benninger mehrseitig anempfohlen ist. Da die Hr. Hr. Mitvotanten mit dem hienach gestellten Antrage des Hr. Referenten sich einverstanden erklärten, so ist die entworfene Erledigung auszufertigen wie neben als Conclusum per unanimia Dieses Protok. aufzubehalten, das innliegende Gesuch des Martin Dietrich aber mit folgenden Bescheide zu erledigen: Da eine zweite Maurermeistersstelle allhier nicht erledigt ist, indem selbe ein sicherer Johann Benninger Maurerpolier aus Linz käuflich an sich brachte, die Errichtung und Ver- (Anmerkung H. Maatsrath Bleyer fügt seinem im Übrigen ganz dem H. Referenten zustimmenden Voto nur die Bemerkung bei, daß er der geäußerten Ansicht des H. Referenten nach welchen das Zeugniß des Martin Dietrich Jun. für die Ausübung des Meisterrechtes in der lf. Kreis Stadt Steyr keineswegs genügend wären, aus den in dem Ref. des H. M. R. Maurer vom 2. Nov. 1842 entwickelten Gründen, welche den einhelligen Beschluß de eodem Z. 7614 p. zur Folge hatten, seinerseits nicht beipflichten könne.) leihung eines dritten Mauermeister-Gewerbes in der Stadt Steyr aber die Ortsverhältnisse u. der Lokalbedarf nicht erheischen, so wird der Bittsteller mit seinem gegenwärtigen Gesuche salvo recursu zurückgewiesen, u. er unter Rückschluß seiner Beilagen so wie das hies. MaurerHandwerk zu Handen seines Vorstehers hievon rathschlägig verständigt. Übrigens ist Johann Benninger durch Dekret zu beauftragen, daß er sich bis Ende des Mts. um so gewisser über seine Befähigung zur Ausübung seiner entkauften MaurMeistersgerechtsame und das erlangte Meisterrecht ausweise, als sonst sogleich der Concurs wegen Errichtung u. Verleihung einen personellen Maurer-

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