daß er die bezeichneten Interessen nicht sogleich nach der Verfallszeit eingebracht, sie aber dessen ungeachtet in der Rechnung als bereits empfangen aufgeführt hat, u. ihm aufzutragen, daß er selbst nun ungesäumt einbringe, u. in 14 Tagen den Vollzug anzeigt. Hievon Renote an die geistl. Vogtei. 1274. P. Prot. mit Johann Neumayr pcto vorschriftsmässiger Abnahme der Mauthgebühr für Aschenkothfuhren von Bauern. Dem Joh. Neumayr rathschl. zu erinnern, daß zwar der sogenannte Aschenkoth der Seifensieder als Düngemittel angesehen werden müsse, daß aber nach dem Tariffe die Fuhren mit demselben nur dann mauthfrei zu belassen seien, wenn sie von Bewohnern der hies. Stadt auf ihre eigenen Felder oder Wiesen gebracht werden, dieser Dünger dort als solcher sogleich verwendet, u. sich darüber mit obrigkeitl. Zertifik. ausgewiesen wird. Referat des H. M. Rathes Buberl 1519 P. Protok. mit den GemeindeRepräsentanten über das Gesuch des Martin Dietrich Jun. um Verleihung der erledigten 2. MaurermeistersStelle de praes 11. Jänner d.J. Z. 197. Hr. Ref. ist aus den in seinen besonders verfaßten Schriften Vortrage näher erörterter Gründe folgender Meinung: Es gehe aus den Erhebungen hervor, daß eine 2. MaurerMeistersstelle gegenwärtig gar nicht erledigt sey, denn die eine bgl. MaurermeistersGerechtsame besitzt Karl Huber, u. übt selbe aus, die andere aber Johann Benninger, welchen bereits die gesetzl. Prüfung bei der Bau-Dion. abgelegt hat, u. sein Gewerbe noch in diesem Monate als Meister ausüben wird; vielmehr ist aus dem Gesuche zu entnehmen, daß Bittsteller eigentlich die
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