der ganzen oder theilweisen fruchtbringenden Anlegung der 2000 fl CMz für die Vorstadtpfarre St. Michael sey sich noch vorläufig mit der geistlichen Vogtey sich einzuverstehen. Damit sind die übrigen Herrn Votanten einverstanden; daher Beschluß per unanimia: Nach dem Antrage des Herrn Referenten Aus dem Referate des Herrn Mag. Rathes Buberl: 1400. Konstitut mit Josepha Putz wegen Verkaufes ungewichtiger Butter. Da sich die Josepha Putz durch Verkauf von Butter unechten Gewichtes schuldig machte der Uibertrettung der W. M. Ordnung, so ist selbe als im 1. Betrettungsfalle mit 2 fl CMz zum Armenfonde zu bestrafen; hierüber ist das Erkenntniß auszufertigen und zu publiciren. Mit diesem Antrage sind die übrigen Herrn Votanten einverstanden; daher Beschluß per unanimia: Josepha Putz sey der Uibertrettung der W. M. Ordnung schuldig wegen Verkauf von Butter unechten Gewichtes und deßwegen als im 1. Betrettungsfalle mit 2 fl CMz zum hiesigen Armenfonde zu bestrafen. N. 1410 Thatbestanderhebungsact bezüglich des dem hiesigen Mag. Auskultanten Karl Neuber zugegangenen Diebstahles als einer schweren Polizeyübertrettung. Da man den Thäter trotz der bisher gepflogenen Erhebungen und Vernehmungen nicht ausfindig machen konnte, so ist der Act bis zur allfälligen Erinnerung
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