vielleicht, wenn nicht wieder eine günstige Verloosung eintritt, nur um etwas minder stellen dürfte; unter der Ausgabssumme pr. 2411 fl 46 1/4 xr kömmt ein Betrag von 1606 fl 57 xr vor, welcher auf ungewöhnliche Auslagen verwendet worden ist, daher als die gewöhnliche Ausgabssumme anzunehmen sind circa 805 fl man kann also auf außergewöhnliche Auslagen für das nächste Jahr mehr als circa 1307 fl 17 3/4 beanschlagen, ohne daß der Kassarest pr. 2235 fl 12 xr CMz verwendet zu werden braucht. In der St. Annakapellen-Rechnung sind als bestimmte Empfänge aufgeführt 297 fl 26 xr auf sämmtliche Auslagen nur ein Betrag von 170 fl 18 xr so daß für außerordtl. Auslagen sich ein übriger Betrag zeigt v. 127 fl 8 xr welcher mehr als hinlänglich ist, da besondere Auslagen nicht bevorstehender Kassarest ist ausgezeigt mit 637 fl 14 xr CMz. Diese Kassareste befinden sich bekanntlich in der Verwahrung der Rechnungsführer Franz Rieß und Jos. Größwang. Herr Referent trägt daher an: Es sey den Kirchenvätern Franz Rieß und Jos. Größwang mittelst Dekret aufzutragen, daß der erstere aus dem in Handen habenden Kassareste den Betrag von 2000 fl CMz am nächsten Rathstage einstweilen ad deposita hieher erlege, was von Seite des Jos. Größwang mit 600 fl CMz zu geschehen habe; wegen Anlegung von 500 fl aus den letztern 600 fl CMz sey ohneweiters das gewöhnliche Edict auszufertigen, zu affigiren und den Linzerzeitungsblättern einzuschalten, wegen
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