konten. Das Kassaamt wird mit dieser Eingabe auf die schon sub dto. 9. Dez. v. J. Z. 8568. P. abgeforderte Vorlage seiner Erläuterungen über die Stadtkassarükrechnung vom 1. Nov. 877 bis Ende März 1842 mit dem Beisatze verwiesen, daß die Rechnungslege für alle aus einer weitere Verzögerung allfällig entstehenden unangenehmen Folgen angesehen, und sich ein für alle Male zur Richtschnur zu nehmen haben, bei solchen Anstandspunkten, deren Erläuterung außer ihrem Bereiche liegt, kurzweg zu bemerken: "Dieser Anstand bleibt der Vertretung des vorgesetzten Maãte vorbehalten." und in dem Einbegleitungsanbringen hierauf hinzuweisen, wodurch unnöthige Schreibereien vermieden werden, und der Maãt in der Fassung erhalten wird, sein Amt in der angemessenen Form handeln zu können. gelesen Heidinger Neuber Ausk
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