Politische Ratsprotokolle 1844

Fichtner und Peter Rößle eines polizeilichen Vergehens durch Mißhandlung des Ahlschmiedgesellen Wolfgang Schmied, und hiedurch verursachte nächtliche Ruhestörung schuldig und deßhalb mit acht Ruthenstreichen zu bestrafen seien. Da mit diesem Antrage die übrigen Hrn. Votanten sich vereinigten so erwuchs derselbe zum Beschluße per unanimia: Georg Fichtner u Peter Rößle seien eines polizeilichen Vergehens durch Mißhandlung des Ahlschmiedgesellen Wolfgang Schmid und hiedurch verursachte nächtliche Ruhestörung schuldig, und seien deßhalb mit acht Ruthenstreichen zu bestrafen. 1141. Georg Reitinger erlernter Mahler bittet im Verleihung eines personellen Mahlerbefugnisses. Da der Bittsteller sich über die ordentliche Erlernung der Mahlerkunst, gute Sitten u. Erwerbsfähigkeit ausweiset, die Mahler nach höchst. Hofentschließung vom 27. Novbr. 1789 in die Kathegorie der freien Künste gesetzt sind, so unterliegt, so unterliegt die von ihm angesuchte Bewilligung gegen Entrichtung der Erwerbsteuer u. Anzeige, ob er seine Kunst mit o. ohne Gehilfen betreibe, keinem Anstand Aus dem Referate des Hrn. Raths Bleyer. 1269. Anzeige des Polizeiwachtmeisters Frauneder, daß Franz Osterer die ihm unter einem Pönfall, von 10 fl. CMz aufgetragene Herstellung einer feuersichern Schirmwand zwischen seiner Schmidtwerkstätte und jener seines Nachbars Klausberger noch nicht realisirt habe. Ist nunmehr vom Franz Osterer der verwirkte Pönfall von 10 fl CMz durch das Expedit einzuheben.

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