Politische Ratsprotokolle 1844

3. weil mit Erlaß dto 17. Feber d. J. Z. 137. J in cuã Franziska Seydel cõn den in Rede stehenden Restanten die 1te Versteigerungstagsatzung seines Hauses und Gewerbes im Exek. Wege ohnedieß schon auf den 18. k. M festgesetzt ist, sohin voraussichtlich ohne dem gebetenen Schritt diese Rückstände an diesem Tage werden erhoft werden können, auch nicht abzusehen ist, daß durch selben gegenüber der nothwendig einzuhaltenden gesetzlichen Form sie früher flüssig werden würden. Das Kassaamt hat also bis zur Ausführung des benannten Exekutionsverfahren in Geduld zu stehen, und sodann um Erfolglassung dieser Reste aus dem hinterlegten Hauskaufschillinge rechtzeitig einzuschreiten. Endlich gewärtigt man binnen 8 Tagen die Anzeige, ob der Strafbetrag zu 5 fl. CMz gemäß Erledigung dto 18. Octobr 1843. N. 7391 P. von Jakob Baumgartner eingehoben wurde, und warum im gegentheiligen Falle desselben in dem vorgelegten Ausweise keine Erwähnung geschieht. gelesen Heydinger Neuber Ausk

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