Politische Ratsprotokolle 1844

in selben dargestellten Gründen der Meinung: Es sei gegen Johann Simader wegen angeschuldeten Diebstahls wegen Mangels rechtlicher Inzichten eine ordentliche Untersuchung nicht einzuleiten, dem Beschuldigten auf sein Verlangen das Amtszeugniß hinauszugeben, um Kumpfhuber mit seinen Ansprüchen auf den Rechtsweg zuverweisen. Die Herrn Votanten sind mit der Meinung und dem Antrage des Herrn Referenten einverstanden, daher Conclusum per Unanimia: Es sei gegen Johann Simader wegen angeschuldeten Diebstahls aus Abgang rechtlicher Inzichten eine ordentliche Untersuchung nicht einzuleiten, die diesfälligen Voruntersuchungsakten in der Registratur zu hinterlegen, dem Beschuldigten auf sein Verlangen das Amtszeugniß auszustellen, der beschädigte Kumpfhuber mit seinen Entschädigungsansprüchen auf den Rechtsweg zuverweisen, und der vom Distrikts-Comissariate zu Sirning anhergesendete Untersuchungsakt gegen Johann Simader demselben zuschriftlich zu remittiren. Pospischill Sekretr. Haydinger

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