digen u. der Anzeigebericht an das kk. Kreisamt zu erstatten; die übri gen Gesuche sind mit Bescheide zu erledigen dahin: Da die Stelle der Leichenbeschau bereits an einen anderen verliehen worden ist, so kann von diesem Gesuch kein Gebrauch mehr gemacht werden, daher es eingestellt wird. geles. Haydinger Weinberger Sekretär
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