ärzte vertheilt wird, u. auch der getroffenen Wahl seines Erachtens kein Anstand im Wege stehen dürfte, indem die von den Gemeindeausschüßen angeführten Gründe auf Wahrheit U. Rechtlichkeit beruhen, u. das Vertrauen die Gemeinde auf diese Individuen u. die auf selbe gefallene Wahl von der politischen Obrigkeit nach obigem Hofkanzley-Dekreten zu berücksichtigen u. nicht umzustossen ist, so ergeht nach dem Anträge des Hrn. Referenten im Einverständnisse mit sämmtlichen H. H. Votanten folgende Erledigung. Aufzubehalten u. wird dem Willhelm Haupt (Anton Schweighofer) auf sein Gesuch durch Rathschlag erinnert, daß der Maãt im Einvernehmen mit den Gemeinde-Repräsentanten derselben für die Stadtpfarre (für de Vorstadtpfarre St. Michael) die Todtenbeschau gegen Beziehung der bisherigen Gebühren verliehen habe; derselbe hat sich demnach diesem Geschäfte vom 1ten Februar an zu unterziehen u. die ihm diesfalls nach den bestehenden Verordnungen obliegenden Pflichten genau u. gewissenhaft zu befolgen. Übrigens ist auch Franz Payrleithner durch Dekret hievon zu verstän-
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