Politische Ratsprotokolle 1844

derlei Beträge, deren Ausgabe offenbar nothwendig ist und keiner Mässigung noch sonst einem Anstand unterliegen, bloß mittelst eines Taxzettels unmittlbar aus der M. V. F. Kasse erhebe, weil hierauf unnöthige Schreibereien und Geschäftsverzögerungen vermieden werden. Mit diesem Antrage ist Hr Rath Buberl einverstanden. Herrn Rth. Bleyer ist dagegen der Ansicht, daß obiger Beisatz in Betreff der Einstellung der Zahlungsanweisungen, wegzulassen und bei jedem vorkommenden Falle wie immer von dem Expedite als Unterbeamten das dießfällige Anweisungsgesuch bei dem Maãte einzubringen sei. Welcher Meinung sich auch Hr Rath Knoll, und der Herr Vorsitzende anschloßen. daher Bescheid per Majora. An M. V. F Rechnungsführung zur Zahlung dieser 3 fl 37 xr CMz zuzustellen und ist hieran das Expedit zu verständigen. Aus dem Referate des Hrn. M. Raths Bleyer. 1076. Das Steueramt bittet um exek. Einbringung der vom Fleischer Jacob Baumgartner pro 1843 und 1844 haftenden Steuerund Gaben – Rükstände zu 29 fl 20 xr 2 ₰ Diesem Begehren kann in seiner gegenwärtigen Fassung aus folgenden Gründen nicht Statt gegeben werden; 1. weil in dem Ausweise die rükständigen Giebigkeiten ohne Beachtung des für dieselben bezüglich der Einbringungsart vorgezeichneten verschiedenen Verfahrens durch einandergeworfen sind. 2. weil bezüglich den Steuerausstände die Anwendung der Militärexekution vorauszugehen hat;

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