ärzte zu realisiren, u. in der Regel der Ortschirurg als solcher aufzustellen sey, daß aber, wenn in einem Orte sich mehrere Wundärzte befinden, es der Gemeinde überlassen bleibe, sich einen von diesen zu wählen, daß jedoch diese Wahl dem Dist. Coãte u. von diesem dem Kreisamte anzuzeigen sey. Diesen Vorschriften gemäß wurden auch unterm 28. Dez. v. J. die Bürgerausschüsse als Gemeinderepräsentanten zu dieser Wahl einberufen, u. mit ihnen nach reiflicher Überlegung u. Berücksichtigung dem Lokal u. anderer Verhältnisse das wohlbegründete Wahlprotokoll aufgenommen welches gegenwärtig vorgelesen wird. Nach selbem würde sohin die Todtenbeschau in den beyden Pfarreyen abgetheilt, so daß für die Stadtpfarre ein eigener Todtenbeschauer u. einer für die Vorstadtpfarre aufgestellt werden sollte; u. ihre Wahl geht für die erstere auf den Wundarzt Haupt, u. für letztere auf den Anton Schweighofer. Da Hr. Referent die Abtheilung sehr zweckmäßig findet u. für das Publikum auch bequem u. andererseits dieser Verdienst ganz billig unter 2 Wund-
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