Bestättigung und unter Anschluß einer Abschrift dieses Dekretes hinaus zugeben und beyde Bestättigungen mittelst Relazion hieher zu überreichen. Aus dem Referate des Hrn. Mag. Rathes Buberl. 9706. Polizeymann Pfarl zeigt den Hausbesitzer Lorenz Dirrheim wegen verbothenen Ausführung des Düngers an. Ist das Dekret auszufertigen und ein Strafbetrag von 1 fl CMz zum hiesigen A. I. einzuheben, wovon das Kassaamt rathschl. verständiget wird. Aus dem Referate des Herrn Mag. Rathes Bleyer. 9163. Expeditor Neumayr erstattet ad 7710 p. die ihm rücks. der Brauchbarkeit des Practikanten Franz Jannes aufgetragene Relation. Zur Wissenschaft und wird auf diesen Bericht hin Franz Jannes zur unentgeldlichen Kanzley praxis zugelassen, wornach er zu decretiren und zu beeiden ist. gelesen Haydinger Gärber Auskultant
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