Politische Ratsprotokolle 1844

seiner Schenke im Hause Nr. 30 in der Mittergasse über 20 Uhr in der Nacht und Verabreichung von Getränken schuldig, und daher mit einer Geldstrafe von 2 fl CMz zum hiesigen Armenfonde zu bestrafen. ad N. 5590. Zur Relation des Accessisten Adam über die gepflogene Erhebung in den Verschleißgewölben der Krämer Andreas Hellen, Martin Hubinger und Josef Grabner. Concl. per unanimia. Auf zubehalten, und nachdem sich bei der am 19. July d. J. bei dem Krämer Josef Grabner gepflogenen koōnellen Erhebung seiner Verschleißartikl ergab, daß derselbe auch solche Schafwoll- und Seidenwaaren führe und verschleiße, welche ausschliessend nur den Schnittwarenhändlern zustehen, so wird dem Josef Grabner aufgetragen, sich an die Führung und den Verschleiß der in dem h. Kommerzhofkoõnsdekrete v. 1. July 1818 Z. 6296, Regg̃dekret v. 24. July 1818 Z. 13784 u. h. Kommerzhofkoõnsdekret v. 20. Feber 1822 Regg̃scirkular v. 1. März 1822 Z. 4013 den Krämern als solchen ausdrücklich zugewiesenen Artikel genau zu halten, und daher seine ihm nicht zustehenden Schnittwaaren innerhalb 6 Monaten [?] [?] um so gewisser zu verschleißen und einzuziehen, als ansonst gegen ihn wegen Gewerbsstörung der berechtigten Handelsleute verfahren werden. würde. 7959. Protokoll mit den Vorstehern des Schuhmacherhandwerkes und Karl Tomitz pcto Gewerbsstörung. Aufzubehalten und dem Karl Tomitz zu bedeuten, daß ihm zwar als Trödler das Recht zustehe, übertragene Kleidungsstücke zu verkaufen, und sich selbe auch zum Verkauf von berechtigten Professionisten umarbeiten und ausbessern zu lassen, daß er aber nicht

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