zur Last fällt, auch keine Bosheit oder angethanen Gewalt sich herausstellt so ist dieser Thatbestanderhebungsakt geschlossen, in der Registratur aufzubehalten und in den Polizei report aufzunehmen. 8014. Voruntersuchungsakt gegen Sebastian Sternbauer wegen Diebstahl-Verdachtes. Da Sebastian Sternbauer am 10. August hier als ausweislos und wegen verdächtigen Herumziehens aufgegriffen u. verhaftet wurde, so würde gegen selben in Folge einer von dem Koãte Wimsbach erlassenen Beschreibung bezüglich seiner Flucht u. von ihm dort rückgelassenen verdächtigen Efekten die Voruntersuchung geführt. Da sich aber im Verlaufe ergab, von ihm auch eingestanden ist, daß er am 19. Februar d.J. bei dem Bauer Josef Plakahlmer im Koãtbezirke Scharnstein bei Gelegenheit, als dessen Scheitterhütte abbrannte, ein Paar Bundschuhe gestohlen habe, und er dieserwegen durch das Koãt Scharnstein verfolgt, und seine Einlieferung mit Schub verlangt wurde, so ist, da andere Inzichten gegen ihn nicht vorliegen, derselbe unter Anschluß der Voruntersuchungsakten dem Kõate Scharnstein zur weitern Amtshandlung einzuliefern. ad N. 7157. Vortrag über das Polizeivergehen das Franz Lichtl wegen Ueberschreitung der Polizeistunde durch Offenhaltung seiner Schenke über 10 Uhr, aus Anlaß seines eigenen bei seiner wegen Verunglückung des Michl Wimmer gepflogenen Vernehmung abgegebenen Geständnisses. Conclusum per unanimia: Franz Lichtl sei des Polizeivergehens durch Offenhaltung
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