Herstellung u. Herhaltung, wozu wie vorauszusehen Niemand einem Beitrag leisten will, in keinerlei Hinsicht anerkannt werden kann, endlich vor der Hand durch die Sperrung dieser Brücken für Fuhrwerke, u. durch die von Seite des Wehrgrabens geschehene nöthige Ausbesserung derselben jede Gefahr beseitigt ist, so wird nunmehr der Wehrgraben-Communität aufgetragen, die Sperre der fraglichen zwei Brücken gegen Fahrende fortwährend beizubehalten, u. dieselben in sicherem Zustande zu erhalten, u. mit geeigneten Geländern zu versehen, oder statt derselben wieder nur mit sichern Geländern versehene Stege herzustellen. Für den Vollzug dieses Auftr. wird der W. C. Vorsteher für haftend erklärt, u. hievon rathschl. verständigt. 7464. Protokoll mit Georg Obenous pcto Zutheilung einer Bürgerpfründe. Da derzeit weder eine Bürgerspitals- noch sonstige Pfründe erledigt ist, wird dem Bittst einstweilen eine Armenporzion von täglich 4 xr E.Sch. von heute an angewisen. Vid. geistl. A. I. Vorstehung ante expeditionem. 7701 P. Das Kassaamt relat. ad No 7357 über die Auszahlung des Ablösungsbetrages für das Frauenthor und legt die Quittung der Satzgläubigerin Rosalia Schöbl vor. Dem Grundbuche mit dem zuzusetzen, daß dasselbe die fragl. Satzpost lösche, u. da das Frauenthor in Folge Reg. Verord. zur Straßen Erweiterung eingelöst worden ist u. nächstens demolirt sein wird, diese Realität als nicht mehr bestehend im Grundbuche abzuschreiben. Nach vollzog. Amtsfolge ist zu relationiren. Referat des Hrn. Rathes Bleyer. 7710. P. Franz Jannes um die Zulassung zur unentgeldl. Kanzlei Praxis Bittst. wird zur probeweisen, sechswöchentl. Verwendung zugelassen, u. hat sich wegen Ablegung des Verschwiegen-
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