Politische Ratsprotokolle 1844

habe und in wiederhohlter Betrettungsfällen mit Strafen gegen ihn vorgegangen werden müßte. Das abgenommene Paar Kinderschuhe ist ihm nach dem Willen der Beschwerdeführer zu erfolgen. 7217. Protokoll mit denselben und Johann Strasser pto Gewerbsstörung. Aufzubehalten und nachdem sich Johann Straßer betrettener und eingestandener Massen einer Gewerbsstörung der berechtigten Schuster schuldig gemacht hat, er übrigens dieserwegen schon zu wiederhohlten Mahlen bestraft worden ist, so wird er zu einer Geldbuße von 2 fl CMz verurtheilt und noch überdieß die ihm abgenommenen Schuhe in Verfall erklärt, daher der Hr. Rathsauskultant Gärber durch Zustellung den Auftrag erhält, dieselben bey nächster sich ergebender Versteigerung nach vorausgegangener Schätzung öffentlich an den Meistbietenden zu veräußern, den Erlös zum Armeninstitute abzuführen und hierüber unter Anschluß des Protokolles zu relationiren. Hievon ist die A. I. Rechnungsführung, das Schuhmacherhandwerk und Johann Strasser, letzterer mit dem Beysatze rathsch. zu verständigen, daß ihm im Beschwerungsfalle der Rekurs an hohe Landesstelle offen stehe, welcher binnen 4 Wochen hieramts anzumelden und binnen der weitere 14 Tage dort einzubringen ist. 7218. Protokoll mit denselben und Kaspar Heinzl wegen Gewerbsstörung. Aufzubehalten und nach dem Kaspar Heinzl kein Schuhmachergewerbe besitzt, das Schuhflicken nur eine den berechtigten Schuster zuständige Beschäftigung ist und der Handel und Verkauf von Schuhen ein Handlungsbefugniß voraussetzt, so hat sich derselbe eingestandener Massen einer Gewerbsstörung schuldig

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