Pare des Planes verständiget wird. 6935 P. Josef Hippert Armaturarbeitergeselle um Bewilligung zur Verehligung mit Maria Holztratner. Bei ausgewiesener Erwerbsfähigkeit, ordentlichen Erwerbe u. guten Sitten wird den Heirathswerbern die coãtische Verehelichungs-Bewilligung gegen den ertheilt, daß sie noch vorläufig ihre geburtsobrigkeitlichen Meldscheine vorzulegen haben, wovon der Bittsteller unter Rückschluß der Beilagen mit dem rathschlägig verständigt wird, daß in die Ausfertigung der gebethenen AufnahmsUrkunde für Maria Holztratner nicht gewilliget werden könne, da nicht durch die inwohnungsweise Verehligung, sondern durch den Antritt eines bürgerl. Reale oder Gewerbes die hiesige gänzliche Zuständigkeit begründet wird. gelesen Haydinger Weinberger Sekretär
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