Beistand leisteten, und die Unterbringung der beiden Knechte in poliz. Gewahrsam den bestehenden Vorschriften gemäß war, und sich die Beigebung einer Assistenz in die Kleinraming in der Person hies. Polizeimänner durch die Weisung des Hrn. M. Vorstandes behoben wurde: so stellt sich der Fall einer Strafverhängung gegen den Polizeimann Schwab nicht heraus, und ist sonach dieser Erhebungsakt in der Registratur aufzubehalten. Aus dem Referate des Hrn. M. R. Bleyer. 5717. Theres Wagner um einen Ausweis über das Deficit des verst. M. Rathes Vincenz v. Köhler und des außerdem seiner verstorb. Witwe zuständig gewesenen Pensionsguthabens. Nachdem das Erbrecht der Bittstellerin nach der Magist. Rathswitwe Frau Joseph v. Köhler nicht ausgewiesen vorliegt; die Exhibentin ihre allenfällige Forderung an die Stadtkassa selbst nachzuweisen hat, und der gebetene Ausweis dazu verwendet werden will, um die Nachzahlung der Pension der verst. Jos. v. Köhler vom Tode ihres Gatten bis zum 10. Octbr. 1837, an die Bittstellerin zu bewirken, welcher Gegenstand höchst. Orts bereits abweislich beschieden, ja die Exhibentin hierwegen auf höhere Anordnung mit hierämtl. Dekrete v. 16. Dezbr. 1841. Z. 8656 p. schon einmal zur Ruhe verwiesen wurde; so kann in dieses Gesuch nicht gewilligt werden, und ist dasselbe lediglich mit Hinweisung auf das bezogene Dekret u. jenes der h. Regg̃. v. 26. Jänner 1838 N. 2235 zurückzustellen. Haydinger Neuber Auskultant
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