Aufzubehalten und wird der Anna Bodendorfer bedeutet, daß zur bey dem Umstände, da sie zu der Führung und dem Verschleiß der Fragnerartikel nicht mehr berechtiget ist, selbe binnen 6 Wochen um so gewisser wegzubringen und sich von dem ferneren Verschleiße zu enthalten habe, als ihr selbe sonst gerichtlich abgenommen und für das A. I. öffentlich veräußert werden. 5742. Protokoll mit dem Vorsteher des Schuhmacherhandwerkes, und Michael Weidinger pto Gewerbsstörung. Aufzubehalten und da dieses bey Michael Weidinger der 2. Betrettungsfall ist, so sind die ihm abgenommenen Schuhe nach vorheriger Schätzung öffentlich zu versteigern, von dem eingegangenen Erlöse 1/3 dem A. I. als Strafbetrag zuzuwenden, die andern 2/3 aber dem Weidinger für dieses Mahl noch unter seinen bekannten mißlichen Umständen im Gnadenwege ausfolgen zu lassen; die Vorname der Amtshandlung wird dem Hrn. Sekr. Pospischil gegen Relation aufgetragen. Haydinger Gärber Auskultant
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