Gebäude mit Ziegeln eingedekt, daß ferner der Bau im Uibrigen ganz nach dem Plane und nicht über den eigenthümlichen Grund des Bauführers geführt werde, daß sich dabei nur hierorts berechtigter Werkleute zu bedienen sei, u. daß die über der Schlagbrücke beantragte Kammer insolange nicht förmlich bewohnt werden dürfe bis dieselbe nicht allenfalls die vorschriftsmäßige Höhe im Innern erhalten haben werde. Referat des H. Maatraths Bleyer. 4899. Kanzleiprakt. Schiffermayr um Ausstellung eines Zeugnisses über seine Kanzleipraxis seit 1842. Dem Bittsteller auf eine Rubrik zu bestättigen daß er seit 15. März 1842 bei diesem Maate. als systemisirter Kanzl. Praktikant in Eid u. Pflicht stehe, während dieser Zeit alle ihm aufgetragenen Geschäfte, im Expedite im Einreichungsprotokolle in der Registratur u. dem Grundbuche so wie auch als Criminalaktuar mit besondern Fleiße erprobter Treue, Geschicklichkeit u. Verschwiegenheit ausführte, vor allem aber in seiner vielfachen Verwendung ins Kasse- u. Rechnungsgeschäften für diesen wichtigen Geschäftszweig einen seltenen Reichthum an Talent, Genauigkeit u. Verläßlichkeit an dem Tag gelegt hat, daß er zu jeder seiner
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