Betrettungsfalle gegen sie mit Confiskation vorgegangen wird. 4655. Protokoll mit den Vorstehern des Schneiderhandwerks u. der Viktualienhändlerin Aigner wegen Gewerbsstörung. Bescheid wie vor. 2768. Georg Stelzlmayr wegen Zurückgabe seines Cautionsinstrumentes für den TheaterDirektor Alois Müller. Da der Theaterdirektor Alois Müller keine wie immer gearteten Ersätze oder Zahlungen zu leisten hat, so wird der Depos. Coon. die Erfolglaßung des fraglichen Cautionsinstrumentes aufgetragen. 4557. Polizeiwachtmeister relationirt über die den hiesigen Schiffmeistern geleistete Assistenz wegen der Gewörbsstörung bei Franz Frisch. Aufzubehalten, und da Franz Frisch nicht in Abrede stellt, auf seine Schiffe in Kronstorf, Komissariatsbezirk St. Florian Frachten geladen zu haben, um selbe gegen Entgeld zu Wasser weiter zu verführen, hierzu aber seinen Standpunkt in Steyr hält u. von hier mit seinen Schiffen ausführt, die h. Landesstelle demselben aber mit h. Erlasse vom 5. Jänner d.J. Z. 33767 de anno 1843 unter Androhung der Einstellung des Betriebes seines Gewerbes ausdrücklich angewiesen hat, sein gepachtetes Gewerb von seinem Standpunkte Steyr aus auszuüben derselbe auch dch. magistratl. Bescheid vom 27. April l.J. Z. 3038 von jeder gesetzwidrigen Störung der hiesigen Schiffmeister bei Confiscation der Schiffe und schwerer Geldstraffe gewarnt wurde, so hat er sich dadurch der wiederhohlte
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