richten könne und dieser Punct sey ohneweiters den Bedingnissen nachzutragen. Aus dem Referate des Herrn Mag. Rathes Buberl: 4615. Konstitut mit Math. Weilböck pcto Getreidmusterhandel auf dem Wochenmarkte. Da nach der W. M. O. der abseitige Getreidverkauf und auch in Mustern an den Wochenmarktstagen verbothen ist, so hat sich dadurch der Mathias Weilböck der Übertretung der W. M. O. schuldig gemacht, ist dieserwegen als im 1. Betrettungsfalle mit 2 fl CMz zum A. F. zu bestrafen; daher das Erkenntniß auszufertigen. 4633. Protokoll mit Jos. Blümelhuber um Nachsicht des ihm auferlegten Strafbetrages pr 1 fl CMz. Aus den angeführten Gründen wird dem Bittsteller für dermalen noch im Wege der Gnade der andiktirte Strafbetrag pr 1 fl CMz nachgesehen, wovon derselbe so wie das Kassaamt rathschlägig verständiget wird. gelesen Haydinger Gärber Auskultant Raths-Protokoll aufgenommen zur Sitzung am 26. Juni 1844 in Politicis. Gegenwärtige: Hr. Bürgermeister Haydinger M. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Weinberger 4576. P. Ref. des Hrn. Rathes Maurer. Sekretär Weinberger relation. den Augenschein in Betreff der Straßenverengung beim Hause No 9 in Voglsang. Hierüber wird dem Jos. Brandstetter aufgetragen, daß er in 14 Tagen bei seinem Hause No. 9 in Voglsang das Thürl am Zaun dahin abändere, daß selbes in den Hof hinein geöffnet werden müsse, ferners den 1 Klafter vor der Hausmauer auf der Straße eingeschlagenen Schleuderstock kassire, die Erdvertiefung ausfülle die Verziermauer abbreche, u. endlich den 2. Schleuderstock ganz nahe an den Zaun versetze, sodaß dann weder mehr ein Eingriff in das städt. Grundeigenthum, noch eine Strassenverengung statt haben werde.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2