Politische Ratsprotokolle 1844

13. Mai d. J. 17869 die Entscheidung der h. Landesstelle vom 7. Oktbr. 1842 Z. 25919, womit auf Grund der bestehenden Normalhofverordnungen vom 20. Febr. 1822 u. 16. Mai 1824 Z. 259 u. 1085 demselben als Pächter der Michäl Knabl'schen KrämereiGerechtsame das Recht zum Verschleiße von Schnittwaaren abgesprochen würde, als gerechtfertigt anerkannt, u. mit seinem Rekurse zurückgewiesen habe, dem zufolge wird maãtlich verordnet: Da zwar der zwischen ihm u. dem Michäl Knabl um die Krämergerechtsame des Letzten abgeschlossene Pachtkontrakt durch den Verkauf dieser Gerechtsame u. Ablauf der Pachtjahre erloschen ist, derselbe aber die verkauffte Kramergerechtsamme der Theresia Köchl käuflich an sich gebracht hat, u. bei selben den gleichen Schnittwaarenhandl wie bei der gepachteten Michäl Knabl'schen Gerechtsame ausübt, so kann u. darf ihm dieselbe infolge des obigen h. Regierungsdekrets vom 7. Oktbr. 1842 Z. 25919 u. h. Hofkammerdekret vom 13. Mai d.J. 17269 von nun an nicht mehr gestattet werden, u. er wird daher als Krämer in der Führung u. dem Verschleiße seiner Artikel auf die in dem Kommerzhofkoõnsdekrete vom 1. Juli 1818 Z. 6196 h. Regg̃sdekret vom 24. Juli 1818 Z: 13784 u. h. Kommerzhofkoõnsdekrete vom 20. Febr 1822 Regg̃s Circulare vom 1. März 1822 Z. 4013 der Krämer ausdrücklich zugewiesene Artikel beschränkt; demselben wird daher aufgetragen, sich nur an die Führung u. den Verschleiß dieser Artikel genau zu halten, u. daher seine Schnittwaren

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