ferner um die Fürsprache bei höheren Behörde und die Ertheilung der Bewilligung die sämtl. hiesigen Auslagen auf die Armenversorgung nach der Anordnung der allgemeinen Conc. Instruktion umlegen zu dürfen die Bitte gestellt wird, einhellig beschloßen. Aus dem Referate des Hrn. Rathes Buberl. ad No 695. P. Hr. Ref. liest den bezüglich der pachtweisen Überlassung des städt. Theaters für das Jahr 1844/1845 besonders verfaßten schriftl. Vortrag ab, und stellt seinen Antrag dahin, Es seyen die dießfalls eingelangten Competenzgesuche unter Anschluß eines Abdruckes der Edicte dem kk. Kreisamte mit Bericht vorzulegen, und Stefan und Eugenie Mayrhofer aus den in dem Vorträge näher erörterten Gründen den höheren Behörden zu empfehlen, daß denselben die hohe Bewilligung in den Wintermonathen 1844 und 1845 allhier theatralische Vorstellungen geben zu dürfen ertheilt werde, u. dem Maãte auch die pachtweise Überlassung des hies. städt. Theaters an selbe unter den im Edikte vorkommende Hauptbedingungen genehmigt werden wolle. Würde die Ausfertigung des nach diesem Antrage von dem Hrn. Ref. entworfenen entworfenen Berichtes einhellig beschloßen. 3987. P. Thatbestanderhebungsakt bezüglich des im Kamine des Hauses des Bernhard Benedict entstandenen Brandes. Herr Referent liest den Untersuchungsakt, u. den Hiezu verfaßten schriftl. Vortrag ab, u. ist aus den hierin bemerkten Verhältnissen folgender Meinung: Da sich aus den Thatbestands-Erhebungen
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