liche Descendenz des H. Regierungsrathes beschränkt werden solle, weil sie so mehr evident und sichergestellt bleibt. 3810. Das Mandatariat des Inn- und Oberösterr. Industrie- und Gewerbsvereines zu Steyr bittet die rege gewordenen Anstände rücksichtlich der Räumung des im hiesigen Exjesuitengebäude gemietheten ebenerdigen Gewölbes Nr. 14 zur Wissenschaft zu nehmen und die Beseitigung dieser, dann der weiter in diesem Gebäude vorwaltenden Gebrechen h. Orts gnädig zu bewirken. Dem kk. Kreisamte mit Bericht vorzulegen und bey Abfassung des sub Z. 2742. P. an dasselbe zu erstattenden Berichts hierauf zurückzuziehen. Im übrigen erhält schon gegenwärtig der Polizeywachtmeister durch Vorhalt den Auftrag, zu erheben, wem die im ebenerdigen Hausgange des Exjesuitengebäudes befindlichen Wägen, Schlitten, Pfosten u. d. g. gehören, deren Hinwegräumung durch die betreffenden Eigenthümer zu veranlassen und das Resultat binnen 3 Tagen zu relationiren. Der Lohnrößler Krenmüller ist mit Dekret zu beauftragen, innerhalb eben dieser Frist, das Flugdach unter den Fenstern des ebenerdigen Zimmers No. 11 so wie den nebenbey angelegten Misthaufen bey sonstigen Zwangsmaßregeln hinwegzuräumen, worüber der Polizeywachtmeister zu invigiliren und nach deren Umfluß zu relationiren hat. 3817. Mich. Hiesmayr Rathsdiener zeigt an, daß die bey den Fichterschen Eheleuten wegen rückständigen Steuern pr 19 fl 3 xr CMz aufgetragene Mobilarpfändung aus dem Grunde nicht vorge-
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