Politische Ratsprotokolle 1844

so erachtete man propria motu u. nicht auf Anregung irgend einer Parthei im Intresse der Stadtkasse gegen diese hohe Anordnung eine Vorstellung unterbreiten u. deren Zurücknahme bewirken zu sollen, zu welcher Vorstellung gesetzmäßig die beanständeten Stempel verwendet wurden. — Ebenso wurde der Hofrekurs wegen von h. Regierung verweigerter Bewilligung der Anschaffung einer neuen eisernen Kassatruhe vom Maãte, wie augenfällig ist, im Intresse gemeiner Stadt, welcher an der sichern Verwahrung der öffentlichen Gelder gelegen sein muß, von Amts wegen ergriffen. Hieraus fließt daß in einem um dem andern Falle die nothwendigen Stempeln die städtische Kammerkasse zu tragen habe, weil hierbei weder eine Parthei eingeschritten noch ihr Intresse im Spiele ist. In Betreff der beanständeten Expensenzahlung des Advokaten Josef v. Pflügl wird die vidimirte Abschrift der Ermächtigung der Regierung zu dieser Prozeßführung u. Aufstellung eines Vertretters in :/: übermacht; diese Bemerkungen sind sammt den Erläuterungen dem kk. Kreisamte berichtlich vorzulegen. Pospischil Sekretär Haydinger

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2