409 P. Protok. mit den bgl. Schiffmeistern über das Gesuch des Georg Frisch Z. 9223 P. ao. 1843. Aufzuben, das Gesuch zu erledigen, wie folgt: Da das Verführen von Frachten u. Personen mit kleinen Fahrzeugen zu Wasser keineswegs frei gegeben ist, sondern selbes nur einzig und allein den mit besondern Befugnissen u. Rechten versehenen Schiffmeistern zusteht, denen es stets unbenommen bleibt, u. bleiben muß, ihre Fahrten den Wünschen u. Bedürfnissen des Publikums mit größeren oder kleineren Fahrzeugen angemessen einzurichten u. zu befördern, da ihre ihre Gewerbe zu den Polizeigewerken gehören, u. wegen der öfftl. u. Privatsicherheit der Menschen u. der Güter stets strenge überwacht u. nur erprobt kundigen Männern anvertraut werden können, welches bei dem Bittst. nicht der Fall ist, hier ohnedieß 3 Schiffmeistergewerbe bestehen u. auch ausgeübt werden, selbe auch der hies. Platz mit Zufriedenheit der Behörde u. des Publikums vollkommen decken, so kann von dem gegenwärtigen in keinem Gesetze gegründeten und unstatthaften Ansuchen des Bittstellers gar kein Gebrauch gemacht werden, daher selbes rückgestellt wird, u. wovon auch die hies. Schiffmeister rathschl. verständiget werden. 385 P. Protok. auf den Trödlern Kowitz u. Hubinger auf das Gesuch des Ignatz Pichler Z. 8956/ad 1843. Aufzubehalten u. das Gesuch
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