Politische Ratsprotokolle 1844

des radicirten Gewerbes und der personellen Verleihung desselben an Wolfgang Füchtl berichtlich an das kk. Kreisamt zur weitern Vorlage an die hohe Landesstelle einbegleitet werde. Herr Magistratsrath Bleyer ist der Meinung, daß, da diese Anzeige und Vorlage in keiner gesetzlichen Vorschrift gegründet sei, dieselbe blos zur Wissenschaft zu nehmen, und dem Grundbuchsamte die Löschung des radicirten Gewerbes aufzutragen, zugleich dem Bittsteller das personelle Glasergewerbe zu verleihen wäre. Herr Magistratsrath Knoll schließt, sich an die Meinung des Herrn Referenten an, weil es sich im vorliegenden Falle um die Löschung eines radicirten Gewerbes handelt. Daher Conclusum per Majora: Dieses Protokoll sammt dem Gesuche und den übrigen Akten sei dem kk. Kreisamte mit Bericht vorzulegen. 3588. Thaddäus Mayr, Inwohner in Steyrdorf N. 85 bittet um Verleihung einer personellen Bürstenbindergerechtsame. Da nach der h. Regg̃sverordnung vom 29. Septbr. 1839 in Oberösterreich außer der Stadt Salzburg die Bürstengewerbe nicht mehr auf Befugniße beschränkt sind, so wird die Anzeige des Bittstellers, daß er diese Beschäftigung ad personam betreiben wolle, gegen dem zur Nachricht genommen, daß er sich wegen Löschung eines Erwerbsteuerscheines zu melden, und anzugeben habe; ob er diese Be-

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