Politische Ratsprotokolle 1844

antragte Gewerbs Transferirung vom Hause N. 7 in Steyr dorf auf jenes N. 141 in der Stadt nicht bewilligte, so hat sich Wolfgang Fichtl der ferneren Benützung des in seinem Hause N. 141 in der Stadt befindlichen Verkaufsgewölbes zu seinem Gewerbsbetriebe als auch zum Verschleiß seiner Waaren bey sonstiger Sperrung desselben und Verhängung von Geldstrafen zu enthalten und deßhalb auch die ober dem Gewölbe hängende Firmatafel zu entfernen. Aus dem Referate des Herrn Mag. Rathes Bleyer. 2824. Franziska Gunzinger um Verleihung eines Putzmacherbefugnisses. Der Bittstellerin bleibt unbenommen, diese Beschäftigung gegen Lösung des Erwerbsteuersteines mit oder ohne Gehülfen zu betreiben, jedoch hat sie sich des Verkaufes von Putzwaarenbestandtheilen im unverarbeitetem Zustande, dann des Handels mit von andern Putzmacherinnen erzeugten vollständigen Putzwaaren zu enthalten. Haydinger gelesen Gärber Auskultant

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2