Politische Ratsprotokolle 1844

in seine Schiffe geladen und selbe auf eigene Rechnung auf dem Ennsfluße nach Wien verführen ließ, so hat er dadurch seine Gewerbsrechte und die ihm angewiesenen Gränzen überschritten und sich eine Gewerbsstörung der hiesig bestehenden Schiffmeister schuldig gemacht, indem die Schiffmeistergewerbe zu den Polizeygewerben gehören, ihm auch mit magistr. Erled. vom 6. d. Z. 2391 bedeutet wurde, daß er dieses sein gepachtetes Gewerb auf keine Weise hier betreibe sondern selbes bey sonstiger Einstellung nur von und aus seinem Standpuncte Kronau an der Donau ausübe und auch h. Landesstelle mit Erlaß v. 5. Jänner d.J. Z. 33767 das Aus- und Einladen der Schiffsgüter hier in Steyr nur gegen dem bey sonstiger Einstellung gestattete, ich das gepachtete Gewerbe nur von seinem Standpuncte und nicht von Steyr aus ausgeübt werde. Da nun Franz Frisch erwiesen gegen diese Anordnungen handelt, so wird ihm diese Ausübung hier mit dem eingestellt, daß er bey fernerer Betrettung in dieser Störung seine hier vorfindigen Schiffe konfiscirt und sodann auch schwere Geldstrafen gegen ihn verhängt werden, 3025. Aloys Scheubach, Glaser in der Stadt N. 134 um Auftrag an den Glaser Wolfgang Fichtl, daß er sich der ferneren Benützung seines Verkaufgewölbes in dem Hause N. 141 in der Stadt sogleich enthalte und seine Gewölbeaufschrift entferne. Da die höchste Hofkanzley die be-

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