schrift der Evidenztabelle u. des Strafurtheils und mit dem Anhange in Kenntniß zu setzen, daß Theresia Weigelstorfer nach vollstreckter Arreststrafe dahin als betreffender Domicilsbehörde werde verschoben werden. Endlich sind an eben dieses Maãt dann an das Landgericht Hall die eingesendeten Untersuchungsakten gegen Empfangsbestättigung zu remittiren, so bald dem Mitschuldigen Josef Derflinger das ihn betreffende Urtheil publicirt u. ihn Vollzug gesetzt sein wird. 2832. Publicationsprotokoll des Urtheils, Z. 2657. über Andreas Baumann. Zur Wissenschaft aufzubewahren, die Evidenztabelle auszufertigen, u. bei dem Untersuchungsakte zu hinterlegen, der Untersuchte nach erstreckter Strafe auf freien Fuß zu setzen, u. ihm der nach Entschädigung der Klingschmiedmeisterin Hörmann verbliebene Baarschaftsrest pr 1 fl 40 xr CMz gegen Empfangsbestättigung zu behändigen. Pospischil Haydinger Sekretär
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