auch dieser Betrieb neuerdings mit Bezug auf obigen Bescheid gestattet, u. derselbe hievon unter Rückschluß seiner Beilage verständigt. 2760. Johann Benninger weiset sich aus über die abgelegte Prüfung als Maurermeister u über das erlangte Meisterrecht bei der hiesigen Innung u. bittet ihn als gerichtl. Schätzmann in Eid u. Pflicht zu nehmen. Diese Anzeige und Ausweisung wird zur Wissenschaft genommen u. demselben aufgetragen, daß er sich bei seinen Leuten strenge nach den Sicherheitsu. Feuerpolizeyvorschriften u. den Andeutungen der Bauordung vom 2. Juni 1820 bei sonstiger Verantwortung zu benehmen habe, u. da derselbe als Sachverständiger bei gerichtl. Schätzungen beigezogen wird, u. in dieser Eigenschaft in Eid und Pflicht zu nehmen ist, so hat derselbe zur Angelobung des diesfälligen Eides am 6. Mai um 9 Uhr früh vor Rath zu erscheinen, wovon er unter Rückschluß seiner Beilagen rathschlägig verständigt wird. Pospischil Haydinger Sekretär
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