Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 3. Jänner 1844 in Politicis. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Heidinger Magistratsrath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Aus dem Referat des Herrn Magistratsraths Buberl 9087. Voruntersuchungsakt gegen Johann Simader verehlichten Taglöhner wegen angeschuldeten Diebstahls: Der Herr Referent liest die diesfälligen Vorerhebungsakten, und den hierüber besonders verfaßten Vortrag ab, und ist aus den
in selben dargestellten Gründen der Meinung: Es sei gegen Johann Simader wegen angeschuldeten Diebstahls wegen Mangels rechtlicher Inzichten eine ordentliche Untersuchung nicht einzuleiten, dem Beschuldigten auf sein Verlangen das Amtszeugniß hinauszugeben, um Kumpfhuber mit seinen Ansprüchen auf den Rechtsweg zuverweisen. Die Herrn Votanten sind mit der Meinung und dem Antrage des Herrn Referenten einverstanden, daher Conclusum per Unanimia: Es sei gegen Johann Simader wegen angeschuldeten Diebstahls aus Abgang rechtlicher Inzichten eine ordentliche Untersuchung nicht einzuleiten, die diesfälligen Voruntersuchungsakten in der Registratur zu hinterlegen, dem Beschuldigten auf sein Verlangen das Amtszeugniß auszustellen, der beschädigte Kumpfhuber mit seinen Entschädigungsansprüchen auf den Rechtsweg zuverweisen, und der vom Distrikts-Comissariate zu Sirning anhergesendete Untersuchungsakt gegen Johann Simader demselben zuschriftlich zu remittiren. Pospischill Sekretr. Haydinger
Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 13. Jänner 1844 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Heidinger Magistratsrath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Referat des Herrn Magistratsrath Buberl 215. Protokoll mit dem Vorsteher der Wirths-Kommunität und Wolfgang Heitzendorfer wegen Gewörbsstörung. Aufzubehalten und wird dem Wolfgang Heitzendorfer durch Rathschlag bedeutet, daß sich derselbe, da er Brandwein gegen Entgelt verkaufte, und dessen Eheweib auch mit diesem Getränk hausiret, eines Winkelschanks schuldig
daß es der Magistrat als im 1ten Betrettungsfalle bei der Confiscation des abgenommenen Getränkes bewenden lasse, daß er aber bei nochmahliger Betrettung nebst der Confiskation auch mit der im Gesetze verhängten Geldstrafe, oder bei der Zahlungsunvermögenheit mit Arrest belegt werden wird. Referat des Herrn Magistratsrath Bleyer 187. Nikolaus Sporschitz, Besitzer des Hauses N. C. 40 im Wieserfeld bittet am Erfolglassung und rücksichtlich Verwendung der deponirten Brandhülfssumme pr. 102 fl Conv. Münz. zur Berichtigung einer Forderung des hiesigen Lokalarmenfondes pr. 93 fl 30 xr Conv. Münz.Die Erfolglassung der gebethenen 93 fl 70 xr CMz gegen Rekognition an die Armeninstitutsrechnungsführung ist zu bewilligen, und wird der Depos. Coon. die Erfolglassung durch Rathschlag aufgetragen. Von dieser Erfolglassung und Verwendung ist die k.k. Kammerprokuratur in Linz mittlst Note und dem Ersuchen in Kenntniß zusetzen, daß dieselbe anher eröffne, welche Zahlungen außer der Hauptschuld Nikolaus Sporschütz ebenfalls an Nebengebühren aus Anlaß der wieder ihn angestrengten Klage annoch zu berichtigen habe, um nach Abzug dieser Gebühren, sowie der Hauptschuld den überrestlichen Betrag von den ihm aus der Brandunterstützungsvertheilung vom 12. April 1843 nachgebührenden hieraus depositirten 102 fl Conv. Münze ausfolgen zu können. Haydinger Pospischill Sektr.
Raths-Protokoll aufgenommen zur Sitzung in Politicis am 17. Jänner 1844. Gegenwärtige Hr. Bürgermeister Haydinger Hr. M. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Weinberger Auskultant Neuber Aus dem Referate des Hr. Rathes Buberl 243. P. Unters. Akt mit Franz Pichler, Alois Barometler, Andreas Bräuhauser u. Johann Grüntner wegen Polizey Exzeßes. Hr. O. Rth. ist auf Grund der vorgelesenen Erhebungen u. nach Maßgabe seines besonderen schriftl. Vortrages des Meinung, daß gegen Bräuhauser den erhobener Massen gar keinen Antheil nahm, nicht weiter zu verfahren sey, dagegen seyen aber Gürtler u.
Barometler aus ihren Geständnißen, Franz Pichler durch die Zeugen als überwiesen anzusehen, an der Raufern im Mandlwirthshause in der letzten Christnacht theil genommen zu haben, u. es wird daher mit Rücksicht auf die vorliegenden Kräftenbefund nach dem Antrage des H. Referenten einhellig gefaßt der Beschluß Alois Barometler, Franz Pichler, u. Joh. Grütner seyen des Polizeyvergehens wegen nächtl. Ruhestörung u. Rauferei schuldig u. deßhalb beyde ersteren mit 6 Stockstreichen, letzterer aber mit eintägigen Arreste zu bestrafen, hiernach die Erkenntniße auszufertigen u. zu publiziren. 242. P. Unters. Akt gegen den hies. Naglschmidgesellen Adam Sturmberger pcto Abgabe desselben an das Provinzial Zwangsarbeitshaus. H. Ref. stellt nach Ablesung der Akten u. des hiezu verfaßten schriftl. Vortrages den Antrage, daß Adam Sturmberger nach den gesetzlichen Directiven zur Abgabe in die k.k. Provinz. Zwangsarbeitsanstalt Linz qualifizirt sey, daher nach dem Voto des H. Referenten. Conclusum per unanimia Adam Sturmberger sey wegen Müssigganges Arbeitsscheue u. Bettels zur Abgabe an die k.k. Prov. ZwangsarbeitsAnstalt Linz geeignet, dieserwegen das Erkenntniß auszufertigen, u. der Akt den k.k. Kr. Amte zur höheren Erwirkung die Aufnahme mit Bericht vorzulegen.
409 P. Protok. mit den bgl. Schiffmeistern über das Gesuch des Georg Frisch Z. 9223 P. ao. 1843. Aufzuben, das Gesuch zu erledigen, wie folgt: Da das Verführen von Frachten u. Personen mit kleinen Fahrzeugen zu Wasser keineswegs frei gegeben ist, sondern selbes nur einzig und allein den mit besondern Befugnissen u. Rechten versehenen Schiffmeistern zusteht, denen es stets unbenommen bleibt, u. bleiben muß, ihre Fahrten den Wünschen u. Bedürfnissen des Publikums mit größeren oder kleineren Fahrzeugen angemessen einzurichten u. zu befördern, da ihre ihre Gewerbe zu den Polizeigewerken gehören, u. wegen der öfftl. u. Privatsicherheit der Menschen u. der Güter stets strenge überwacht u. nur erprobt kundigen Männern anvertraut werden können, welches bei dem Bittst. nicht der Fall ist, hier ohnedieß 3 Schiffmeistergewerbe bestehen u. auch ausgeübt werden, selbe auch der hies. Platz mit Zufriedenheit der Behörde u. des Publikums vollkommen decken, so kann von dem gegenwärtigen in keinem Gesetze gegründeten und unstatthaften Ansuchen des Bittstellers gar kein Gebrauch gemacht werden, daher selbes rückgestellt wird, u. wovon auch die hies. Schiffmeister rathschl. verständiget werden. 385 P. Protok. auf den Trödlern Kowitz u. Hubinger auf das Gesuch des Ignatz Pichler Z. 8956/ad 1843. Aufzubehalten u. das Gesuch
zu erledigen: Da dem Bittst. mit maatl. Bescheide vom 26. April v.J. ein personelles Tandlergewerbe mit dem Standpunkte in der Ortschaft Steyrdorf verliehen wurde, so hat sich der Bittst. auch hiernach zu benehmen; da aber jedem Gewerbsmanne das Recht eingeräumt ist, seinem Gewerbe die bestmögliche Ausdehnung zu geben, u. zu verschaffen, so unterliegt es auch keinen Anstande, wenn derselbe zur Erweiterung seines Verschleißes u. den Lokalverhältnissen und den Bedürfnissen des Publikums angemessen in der Stadt ein Verschleißlokale oder Gewölb miethet u. eröffnet, wovon derselbe, so wie die bgl. Tändler rathschl. zu verständigen, ersterer mit dem Beisatze, daß er vorläufig den Standpunkt dieses Lokales dem Maate. anzuzeigen habe. Haydinger Weinberger Sekr.
Raths-Protokoll aufgenommen zur Sitzung am 20. Jänner 1844 in Politicis. Gegenwärtige H. Bürgermeister Haydinger M. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Weinberger Aus dem Ref. des H. Rathes Buberl. 429. P. H. Carl Aigner, Cooperator zu St. Michael um Ausstellung eines Zeugnißes über sein Verhalten allhier. Das Zeugniß nach dem Entwurfe des Hr. Referenten auszufertigen. Aus dem Referate des H. Rathes Bleyer 9021. P. ao. 1843 Taxamt zeigt an, daß die Staatsbuchhaltg. bei Erled. der 1. Q. R. pro 1839, 1840 u. 1841 an Zählgeldern einen Betrag von 139 fl 42 xr CMz
als Suspenspost bemerkt habe, rücksichtl. welchen also die Auflassung zu erwirken seyn wird. Ist sich wegen der Auflassung dieser in suspenso gebliebenen Posten mit dem von dem Hr. Ref. entworfenen Berichte im Wege des k.k. Kreisamtes an die hohe Landesregierung zu verwenden. Haydinger Weinberger Sekr. Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 27. Jänner 1844 in Politicis. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Heidinger Hr. Magistratsrath Maurer Magistratsrath Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Referat des H. Magistratsraths Maurer 185. Vincenz Osterberger um Abhaltung des am 8. August 1842 bezüglich seines beantragten Schmidwerkstätte- u. Holzhüttenbaues angesuchten Localaugenscheins. Dieser Augenschein vorzunehmen, sobald die bezüglichen Akten sammt Plan vom k.k. Kreisamte wieder zurückgelangt sein werden; wovon Bittsteller u. die Josef Reichl'schen Eheleute rath.
schlägig zuverständigen. 665. Kohlkommunitätsmitvorsteher bitten um Einberufung sämtlicher Kohlkomunitätsmitglieder zur Wahl eines Ausschußes und Prüfung der von Anton Heindl gelegten Rechnung. Hierüber wird zur Wahl eines Ausschußes und Prüfung der von dem Vorsteher Anton Heindl gelegten Rechnung eine Tagsatzung auf den 18. März l.J. um 2 Uhr Vormittag im hiesigen Rathszimmer angeordnet, wozu die Bittsteller, Anton Heindl, dann sämtl. übrigen Communitätsmitglieder zu erscheinen haben, und die letztern mittlst einer nach dem Innhalte dieses Gesuchs zuverfassenden Currenda vorzuladen sind. Zur Leitung der Ordnung hierbei wird der H. Sekr. Weinberger bestimmt. Hievon sind Bittsteller und Anton Heindl letzterer mit dem durch Rathschlag zu verständigen, daß er binnen 3 Tagen ein verläßliches Verzeichniß der Mitglieder herein zugeben habe. Pospischil Haydinger Sekretr.
Rathsprotokoll in Politicis dto. 31. Jänner 1844. Gegenwärtige Hr. Bürgermeister Haidinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekrtr. Pospischil Rathsauskultant Neuber 469. Karl Stohl bürg. Zimmermeister um Erfolglassung 84 fl 46 xr CMz aus den für Michl Weidinger Nr. 26 bei d. St. hinterlegten Hilfsgeldern. Bei der vorliegenden Einwilligung des Michl
Weidinger wird die Erfolglassung dieser 84 fl 46 xr CMz an den Exhibenten aus den für erstere deponirten Hilfsgeldern bewilligt und der Depositenkoon. aufgetragen. 470. Johann Ratzinger am Mießreithnergute um Erfolglassung 191 fl 12 xr CMz aus den für Michl Weidinger Nr. 26 b. d. St. deponirten Hilfsgelder. Bei der vorliegenden Einwilligung des Michl Weidinger wird die Erfolglassung dieser 191 fl 12 xr CMz aus der für ihn hieramts hinterlegten Hilfsgeldern an den Bittstellen gegen Quittung bewilligt etc. 616. Note der k.k. Kammerprokuratur Linz, daß die in ca. des hies. Armenfondes ca. Nikolaus Sparschütz pcto 93 fl 30 xr CMz erlaufenen Gerichtskosten 6 fl 36 xr CMz betragen. Die Depositenkoon. erhält den Auftrag, aus der für Nikolaus Sparschütz deponirten Hilfssumme die Gerichtskosten pr. 6 fl 36 xr CMz an die Armeninstitutsrechnungsführung gegen Rekognition zu erfolgen, welche dieselbe als rückerstatteten Vorschuß a conto der auf hierämtl. Verordnung vom 29. Dezbr. 1841 Z. 8811 P. an die k.k. Kammerprokuratur Linz erfolgten 20 fl CMz in Empfang und Rechnung zu stellen hat. Letztere ist unter Bekanntgabe des
Verfügten um Einsendung des Restes pr. 13 fl. 24 xr CMz zu ersuchen; dem Nikolaus Sporschütz aber ist der Rest zu 1 fl 54 CMz gegen Quittung zu erfolgen. Die 93 fl 30 xr CMz sind wo möglich bei Privaten à 5 oder 4 % zu elociren und dieserwegen das Edikt mit Anberaumung einer 4 wöchentl. Frist zu erlassen gelesen Haydinger Gärber Ausk. Rathsprotokoll in Politicis dto 3. Februar 1844. Gegenwärtige: Hr Bürgermeister Haidinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekrtr Pospischil Rathsauskultant Neuber Aus dem Referate des Hrn. M. Raths Maurer 84. Protokoll über den Augenschein wegen Aufsetzung eines Ziegldachstuhles auf dem Joh. Amon'schen Hause Nr. 90 in der Stadt. Dieses Protokoll auf Anlangen an Interessenten
in Abschrift hinauszugeben und dem Johann Amon zu bedeuten, daß dieser Bauantrag, nach welchem die Abdachung auf allen 4 Seiten somit auch gegen die beiden Nachbarshäuser gerichtet werden will, nicht bewilligt werden könne, sondern darauf gedrungen werden müsse, daß gegen die anstossenden Häuser Feuer — oder wenigstens Giebelmauern aufgeführt werden, und der Dachstuhl entweder mit Ziegeln oder mit Blech eingedeckt werde, und zwar, weil 1. dadurch nicht nur für das Haus des Bauführers, sondern auch für die Nachbarschaft mehr Feuersicherheit erzwekt, 2. jede Gefahr beseitigt wird, daß auf die beiden Nachbarhäuser, welche derzeit um so niederer sind, Regenwasser Schnee, Eis und Ziegeln abschießen, und 3. in Hinsicht des nachbarlichen der Stadtpfarrkirche gehörigen Beneficiatenhauses, wo er Maãt als weltliche Vogtei betroffen ist, nicht zugegeben werden kann, daß die allfällige seinerzeitige Erhöhung und der nähere Anschluß desselben an das Haus des Bittstellers durch das auf Gesimse vorspringende Dach desselben beirrt, und die Nothwendigkeit einer einliegenden kostspieligen Dach rinne herbeigeführt werde. und endlich 4. Diese Bauart nicht um so viel höher zu stehen kommen dürfte DerMaãt erwartet demnach einen hieauf geänderten Bauantrag um so mehr, als der Baubewilligungswerber selbst, was für löblich gehalten wird, einsieht, wie nothwendig es sei, auf großmöglich Feuersicherheit zu trachten.
Aus dem Referate des Hrn Rathes Knoll 690. Zeugenvernehmungsprotokoll mit Dr Kompaß über Zuschrift des Distkoãts Seisenburg in Betreff der dem Franz Mayrschen angeschuldeten Ehrenbeleidigung des Stiftsrichters Stammer zu Schlierbach Ist dasselbe dem Distkoãte Seisenburg einzusenden. Neuber Ausk. Nachtrag aus dem Referate des Hrn Raths Buberl 686. Das Expedit relationirt Dekrete Nr. 7831, 8960 de 1843 u 48 de 1844 über die anbefohlene Eintreibung der Alois Müllerschen Taxausstände Ist unter Rückschluß der Original-Taxnoten und Anschluß der beiden Anschriften das Rükschreiben an den Maãt Pilsen zu erlaßen. gelesen Haydinger Neuber Ausk
Raths-Protokoll aufgenommen zur Sitzung am 7. Februar 1844 in Politicis. Gegenwärtige Hr Bürgermeister Haydinger M. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Weinberger Auskultant Neuber Aus dem Ref. des H. Rathes Maurer 624. P. Kr. Amts Erled. vom 27. v. Mts Z. 1796 mit der h. Orts genehmigten Urkunde zum Behufe der Anschreibung des M. V. Fondes beim Spital - und Nikolaistift. Ist unter Anschluß der inliegenden Urkunde das Gesuch um die Anschreibung des M. V. Fondes beim Spital u. Nikolaistifte an das k.k. n.ö. Landrecht in Wien zu stellen, eine Abschrift des h. Reg. Dekretes d. Maate
Aspach zur Verständigung der nunmehrigen Besitzer des Vischlehens mittelst Schreiben einzusendn u. um Einhibung der bisher noch immer vom M. V. Fonde für diesen Zehent bezalten Steuern das Ansuchen zu stellen, endlich das n.ö. std. Verord. Collegium zu bitten, daß künftig hin die Steuern von den neuen Besitzern eingehoben werden. Hievon ist an das Traunkreisamt berichtlich Anzeige zu erstatten. geles. Haidinger Weinberger Sec. Rathsprotokoll in Politicis. dto 17. Februar 1844. Gegenwärtige: Hr Bürgermeister Haidinger Herr Mag. Räthe: Maurer, Buberl; Bleyer Knoll Hr Sekrtr Pospischill, Auskultant Neuber Auskultant Gärber. Aus dem Referate des Hrn M. Raths Maurer 1077 Das Expedit um Anweisung 3 fl 37 xr CMz an Stemplbeträge zu den Expeditionen wegen der Anschreibung des M. V. f. beim Spital- und Nikolaistifte. Herr Referent trägt an, daß dieses Exhibitum der M. V. F. Rechnungsführung zur Zahlung dieser 3 fl 37 xr CMz zuzustellen, und hierin das Expedit mit dem zu verständigen sei, daß es künftighin
derlei Beträge, deren Ausgabe offenbar nothwendig ist und keiner Mässigung noch sonst einem Anstand unterliegen, bloß mittelst eines Taxzettels unmittlbar aus der M. V. F. Kasse erhebe, weil hierauf unnöthige Schreibereien und Geschäftsverzögerungen vermieden werden. Mit diesem Antrage ist Hr Rath Buberl einverstanden. Herrn Rth. Bleyer ist dagegen der Ansicht, daß obiger Beisatz in Betreff der Einstellung der Zahlungsanweisungen, wegzulassen und bei jedem vorkommenden Falle wie immer von dem Expedite als Unterbeamten das dießfällige Anweisungsgesuch bei dem Maãte einzubringen sei. Welcher Meinung sich auch Hr Rath Knoll, und der Herr Vorsitzende anschloßen. daher Bescheid per Majora. An M. V. F Rechnungsführung zur Zahlung dieser 3 fl 37 xr CMz zuzustellen und ist hieran das Expedit zu verständigen. Aus dem Referate des Hrn. M. Raths Bleyer. 1076. Das Steueramt bittet um exek. Einbringung der vom Fleischer Jacob Baumgartner pro 1843 und 1844 haftenden Steuerund Gaben – Rükstände zu 29 fl 20 xr 2 ₰ Diesem Begehren kann in seiner gegenwärtigen Fassung aus folgenden Gründen nicht Statt gegeben werden; 1. weil in dem Ausweise die rükständigen Giebigkeiten ohne Beachtung des für dieselben bezüglich der Einbringungsart vorgezeichneten verschiedenen Verfahrens durch einandergeworfen sind. 2. weil bezüglich den Steuerausstände die Anwendung der Militärexekution vorauszugehen hat;
3. weil mit Erlaß dto 17. Feber d. J. Z. 137. J in cuã Franziska Seydel cõn den in Rede stehenden Restanten die 1te Versteigerungstagsatzung seines Hauses und Gewerbes im Exek. Wege ohnedieß schon auf den 18. k. M festgesetzt ist, sohin voraussichtlich ohne dem gebetenen Schritt diese Rückstände an diesem Tage werden erhoft werden können, auch nicht abzusehen ist, daß durch selben gegenüber der nothwendig einzuhaltenden gesetzlichen Form sie früher flüssig werden würden. Das Kassaamt hat also bis zur Ausführung des benannten Exekutionsverfahren in Geduld zu stehen, und sodann um Erfolglassung dieser Reste aus dem hinterlegten Hauskaufschillinge rechtzeitig einzuschreiten. Endlich gewärtigt man binnen 8 Tagen die Anzeige, ob der Strafbetrag zu 5 fl. CMz gemäß Erledigung dto 18. Octobr 1843. N. 7391 P. von Jakob Baumgartner eingehoben wurde, und warum im gegentheiligen Falle desselben in dem vorgelegten Ausweise keine Erwähnung geschieht. gelesen Heydinger Neuber Ausk
Rathsprotokoll in Politicis dto. 24. Feber 1844. Gegenwärtige: Hr. Bürgermeister Haidinger; Mag. Rath Maurer; Buberl; Bleyer; Knoll, Sekretär Weinberger; Auskultant Neuber; Hr Garber. Aus dem Referate des Hrn Rathes Buberl. Nr. 1249./429. Untersuchungsakt gegen Georg Fichtner und Peter Rößle wegen nächtlichen Ruhestörung u Rauferei. Hr. Referent las die Akten und den verfaßten Vortrag ab, und ist mit Rücksicht der hierin erörterten Gründe der Meinung, daß Georg
Fichtner und Peter Rößle eines polizeilichen Vergehens durch Mißhandlung des Ahlschmiedgesellen Wolfgang Schmied, und hiedurch verursachte nächtliche Ruhestörung schuldig und deßhalb mit acht Ruthenstreichen zu bestrafen seien. Da mit diesem Antrage die übrigen Hrn. Votanten sich vereinigten so erwuchs derselbe zum Beschluße per unanimia: Georg Fichtner u Peter Rößle seien eines polizeilichen Vergehens durch Mißhandlung des Ahlschmiedgesellen Wolfgang Schmid und hiedurch verursachte nächtliche Ruhestörung schuldig, und seien deßhalb mit acht Ruthenstreichen zu bestrafen. 1141. Georg Reitinger erlernter Mahler bittet im Verleihung eines personellen Mahlerbefugnisses. Da der Bittsteller sich über die ordentliche Erlernung der Mahlerkunst, gute Sitten u. Erwerbsfähigkeit ausweiset, die Mahler nach höchst. Hofentschließung vom 27. Novbr. 1789 in die Kathegorie der freien Künste gesetzt sind, so unterliegt, so unterliegt die von ihm angesuchte Bewilligung gegen Entrichtung der Erwerbsteuer u. Anzeige, ob er seine Kunst mit o. ohne Gehilfen betreibe, keinem Anstand Aus dem Referate des Hrn. Raths Bleyer. 1269. Anzeige des Polizeiwachtmeisters Frauneder, daß Franz Osterer die ihm unter einem Pönfall, von 10 fl. CMz aufgetragene Herstellung einer feuersichern Schirmwand zwischen seiner Schmidtwerkstätte und jener seines Nachbars Klausberger noch nicht realisirt habe. Ist nunmehr vom Franz Osterer der verwirkte Pönfall von 10 fl CMz durch das Expedit einzuheben.
durch ein neuerliches Betrei bungsdecret [?] aufzutragen, die fragliche Scheidewandbei nächsten Bauzeit zu beginnen, und bei einem Pönfall von 20 fl CMz bis Ende Mai zu vollenden. gelesen Heidinger Neuber Ausk. Rathsprotokoll in Politicis dto 21. Feber 1844. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Reg. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekrtr. Weinberger Auskultant Neuber Gärber Herr Rath Bleyer trägt vor: 678. Das Kassaamt um Erläuterung des §. 11 der Anstände über die 1. Stadtkassarükrechnung v. J. 1842; Mittheilung der Strafurtheile und Erkenntnisse dieses Jahrg. u Auftrag an den Landgerichtsdiener zur, dem §. 12 der Buchhaltereianstände conformen künftigen Verfassung und Dokumentirung der Atzungs-
konten. Das Kassaamt wird mit dieser Eingabe auf die schon sub dto. 9. Dez. v. J. Z. 8568. P. abgeforderte Vorlage seiner Erläuterungen über die Stadtkassarükrechnung vom 1. Nov. 877 bis Ende März 1842 mit dem Beisatze verwiesen, daß die Rechnungslege für alle aus einer weitere Verzögerung allfällig entstehenden unangenehmen Folgen angesehen, und sich ein für alle Male zur Richtschnur zu nehmen haben, bei solchen Anstandspunkten, deren Erläuterung außer ihrem Bereiche liegt, kurzweg zu bemerken: "Dieser Anstand bleibt der Vertretung des vorgesetzten Maãte vorbehalten." und in dem Einbegleitungsanbringen hierauf hinzuweisen, wodurch unnöthige Schreibereien vermieden werden, und der Maãt in der Fassung erhalten wird, sein Amt in der angemessenen Form handeln zu können. gelesen Heidinger Neuber Ausk
Raths-Protokoll in politicis zur Sitzung am 28. Februar 1844. Gegenwärtige: Titl. Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischill Auskultant Neuber Gärber Aus dem Referate des Hr. M. Rathes Maurer: 1368. Das Expedit depositirt die als Kaution für den hiesigen Stadtkassier Ludwig Göschl bestimte 2 Schuldscheine zus. pr. 1000 fl CMz, die darüber ausgestellte Kautionsurkunde, endlich das Schätzungsprotokoll der Rumplmühle und den Grundbuchsextract. Der dep. Coõn zur Empfangname.
Aus dem Referate des Hr. M. Rathes Buberl. 876. Distr. Actuar Willner relationirt über die Untersuchung des Gerichtsdienergehülfen. Aufzubehalten und ist an den Gerichtsdienergehülfen das Decret wegen nachdrücklicher Verweisung seiner bisherigen Lebensweise auszufertigen. 1287. Polizeywachtmeister Fraueneder relationirt wider den Hr. Postmeister Mayrhofer wegen Nichtbefolgung des Verbothes des Düngerausführens. Da das Ausführen von stinkender Jauche verbothen und sanitätswidrig ist, so ist von dem H. Postmeister ein Strafbetrag pr 2 fl CMz einzuheben. 1288. Polizeymann Pfahrl relationirt über Joh. Harazmüller Bräuer, Karl Stohl u Mich. Samsegger. Sind an diese Partheyen, die gegen das Verboth stinkende Jauche zur Tageszeit aus geführt haben, Dekrete auszufertigen und von selben ein Strafbetrag pr 1 fl CMz zum Armeninstitute einzuheben. 1310. Vernehmungs-Protokoll über das Gesuch des Anton Friedrich um ein Befugniß zur Rosoglio - und Branntweinerzeugung und Ausschank desselben. Aufzubehalten und das Gesuch N: 9250 mit folgendem Bescheide zu erledigen: Da die Branntwein- und Rosoglioerzeugung zu den unzünftigen aber aus öffentl. Rücksichten auf besondere Befugnisse beschränkten Kommerzial - Beschäftigungen gehört, bey deren Verleihung die Orts - und Lokal - Verhältnisse den öffentl. und kommerziellen Vortheilen nachzustehen haben, so wird dem Bittsteller bey seinen ausgewiesenen Eigenschaften das personelle Befugniß zur Rosoglio-Erzeugung jedoch nur gegen dem ertheilt, daß er sich zur Erwerbsteuer
fatire und diese Getränke im Großen und Kleinen, jedoch im letztern Falle nur in versiegelten Bouteillen verschleißen könne und dürfe; mit seinem weitern Begehren um ein Befugniß zur Erzeugung von Branntwein und die Kleinausschank desselben, so wie des Rosoglio aber salvo recursu abgewiesen, da diese Befugnisse ein Polizeygewerbe bilden, dessen Verleihung die gegenwärtigen Lokalverhältnisse nicht erheischen. Aus dem Referate des H. M. Rathes Bleyer: Publications-Protokoll mit Mich. Schwaiger über dessen Strafurtheil. Aufzubehalten, in den Uibersichtstabellen einzutragen, übrigens der Strafbetrag pr. 5 fl CMz vom Kassaamte einzuheben und zu verrechnen. Haydinger Gärber Ausk. Raths-Protokoll in Politicis zur Sitzung am 2. März 1844. Gegenwärtige: Titl. Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischill Auskultant Gärber Aus dem Referate des H. Mag. Rathes Maurer: Ad No 5. Erinnerung über die vorgelegten Rechnungen der Vorstadtpfarre St. Michael und die St. Annakapelle betr. pro 1843. In der Rechnung, die St. Michaelskirche betreffend, ist ein jährlicher Empfang vorgeschrieben von 2112 fl 17 3/4 xr CMz welcher sich im nächsten Jahre
vielleicht, wenn nicht wieder eine günstige Verloosung eintritt, nur um etwas minder stellen dürfte; unter der Ausgabssumme pr. 2411 fl 46 1/4 xr kömmt ein Betrag von 1606 fl 57 xr vor, welcher auf ungewöhnliche Auslagen verwendet worden ist, daher als die gewöhnliche Ausgabssumme anzunehmen sind circa 805 fl man kann also auf außergewöhnliche Auslagen für das nächste Jahr mehr als circa 1307 fl 17 3/4 beanschlagen, ohne daß der Kassarest pr. 2235 fl 12 xr CMz verwendet zu werden braucht. In der St. Annakapellen-Rechnung sind als bestimmte Empfänge aufgeführt 297 fl 26 xr auf sämmtliche Auslagen nur ein Betrag von 170 fl 18 xr so daß für außerordtl. Auslagen sich ein übriger Betrag zeigt v. 127 fl 8 xr welcher mehr als hinlänglich ist, da besondere Auslagen nicht bevorstehender Kassarest ist ausgezeigt mit 637 fl 14 xr CMz. Diese Kassareste befinden sich bekanntlich in der Verwahrung der Rechnungsführer Franz Rieß und Jos. Größwang. Herr Referent trägt daher an: Es sey den Kirchenvätern Franz Rieß und Jos. Größwang mittelst Dekret aufzutragen, daß der erstere aus dem in Handen habenden Kassareste den Betrag von 2000 fl CMz am nächsten Rathstage einstweilen ad deposita hieher erlege, was von Seite des Jos. Größwang mit 600 fl CMz zu geschehen habe; wegen Anlegung von 500 fl aus den letztern 600 fl CMz sey ohneweiters das gewöhnliche Edict auszufertigen, zu affigiren und den Linzerzeitungsblättern einzuschalten, wegen
der ganzen oder theilweisen fruchtbringenden Anlegung der 2000 fl CMz für die Vorstadtpfarre St. Michael sey sich noch vorläufig mit der geistlichen Vogtey sich einzuverstehen. Damit sind die übrigen Herrn Votanten einverstanden; daher Beschluß per unanimia: Nach dem Antrage des Herrn Referenten Aus dem Referate des Herrn Mag. Rathes Buberl: 1400. Konstitut mit Josepha Putz wegen Verkaufes ungewichtiger Butter. Da sich die Josepha Putz durch Verkauf von Butter unechten Gewichtes schuldig machte der Uibertrettung der W. M. Ordnung, so ist selbe als im 1. Betrettungsfalle mit 2 fl CMz zum Armenfonde zu bestrafen; hierüber ist das Erkenntniß auszufertigen und zu publiciren. Mit diesem Antrage sind die übrigen Herrn Votanten einverstanden; daher Beschluß per unanimia: Josepha Putz sey der Uibertrettung der W. M. Ordnung schuldig wegen Verkauf von Butter unechten Gewichtes und deßwegen als im 1. Betrettungsfalle mit 2 fl CMz zum hiesigen Armenfonde zu bestrafen. N. 1410 Thatbestanderhebungsact bezüglich des dem hiesigen Mag. Auskultanten Karl Neuber zugegangenen Diebstahles als einer schweren Polizeyübertrettung. Da man den Thäter trotz der bisher gepflogenen Erhebungen und Vernehmungen nicht ausfindig machen konnte, so ist der Act bis zur allfälligen Erinnerung
des Thäters in der Registratur zu hinterlegen, in der Tabelle gehörig vorzumerken; übrigens sind von den erlassenen Beschreibungen 4 Parien dem k.k. Kreisamte mit Bericht und eines der k.k. Polizeydirection Linz mit Note zu übermachen. Mit diesem Antrage sind die übrigen Herrn Votanten vollkommen einverstanden, daher Beschluß per unanimia. Nach dem Antrage des Herrn Referenten. Geschlossen und gefertiget: Haydinger Gärber Ausk. Raths Protokoll aufgenommen zur Sitzung am 6. März 1844 in Politicis. Gegenwärtige Hr. Bürgermeister Haydinger M. Rath Maurer Buberl Bleyer, dienstlich verhindert Knoll Sekretär Weinberger Neuber Rathsauskultanten Gärber Aus dem Referate des Hr. Rathes Buberl 1505 P. Franz Ritzegg, Schauspieler bittet um Ausstellung eines Amtszeugniß in Betreff seiner Schuldlosigkeit hinsichtlich des gegen ihn wegen des Gelddiebstahles an der TheaterDion. Miller rege gewordenen Verdachtes. Ist dem Bittsteller das gebothene, u. entworfene Amtszeugniß auszufertigen. Weinberger Sekr.
ad No. 1471 P. Untersuchung mit Josef Stiefvater wegen Injurirung des Franz Wölfle. H. Ref. liest die Akten u. den besonderen schriftl. Vortrag ab, u. ist aus den hierin dargestellten Verhältnissen folgende Ansicht: Bei der hier fraglichen Injurirung hätte der § 235 II. Thl. St. G. B. allerdings insoferne Anwendung zu finden, als Inculpat den Beschwerdeführer einer Handlung beschuldigt, welche sich objectiv als schwere Pol. Übert. darstellen würde. Nach dem § 235 muß aber die gegen jemanden vorgebrachte Beschuldigung einer schwer. Pol. Übert. mit erdichteten wahrscheinlichen Umständen begleitet seyn, nach dem erhobenen Sachverhalte aber unterlaufen bei dem fraglichen Falle keine erdichteten Umstände, indem der Umstand, daß Wölfle sich verdächtiger Weise in das Zimmer geschlichen, obwohl das Gegentheil dessen erhoben vorliegt, nach der subject. Ansicht des Inkulpaten, den das Betreten des Zimmers ohne Geheiß des Bewohnens als eine verdächtige Handlungsweise erklärte keineswegs als erdichtet angesehen werden kann. Es sey demnach die That nicht als schwere Poli. Übert. nach § 235 II. Thl., sondern blos als Polizeivergehen zu behandeln, und Hr. Ref. ist daher mit Rücksicht auf den früheren unbescholtenen Ruf des Inkulpaten der Meinung daß Josef Stiefvater der dem Franz Wölfle zugefügten Injurirung halber vor Gericht zu fordern, u. ihm der geziemende Verweis zu ertheilen sey. Hiermit sind die Hr. Hr. Mitvotanten einverdanke, daher Conclusum per unanimia Josef Stiefvater ist wegen der dem Franz Wölfle zugefügten Injurirung vor Gericht
zu fordern u. ihm der geziemende Verweis zu ertheilen. Haydinger Weinberger Sekr. Raths-Protokoll aufgenommen zur Sitzung am 9. März 1844 in Politicis. Gegenwärtige Hr. Bürgermeister Haydinger M. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Weinberger Neuber Rathsauskultanten Gärber Referat des H. M. Rathes Maurer 1718 P. Note der geistl. Vogtei der Kirche St. Michael pcto Anlegung der Kassareste aus dem Vermögen den St. Michaels Pfarrbericht u. St. Anna Kapelle. Zur Wisschft. u. hat es darnach von Deposit. der 2000 fl CMz aus dem Kassareste der Vorstadt Pfarrkirche hierorts sein Abkommen dagegen aber ist dieser Betrag, sobald er gänzlich beisammen seyn wird, einstweilen in der Kirchenzechschreine zu St. Michael zu hinterlegen. Dem Kirchenvater Franz Rieß ist zu verheben,
daß er die bezeichneten Interessen nicht sogleich nach der Verfallszeit eingebracht, sie aber dessen ungeachtet in der Rechnung als bereits empfangen aufgeführt hat, u. ihm aufzutragen, daß er selbst nun ungesäumt einbringe, u. in 14 Tagen den Vollzug anzeigt. Hievon Renote an die geistl. Vogtei. 1274. P. Prot. mit Johann Neumayr pcto vorschriftsmässiger Abnahme der Mauthgebühr für Aschenkothfuhren von Bauern. Dem Joh. Neumayr rathschl. zu erinnern, daß zwar der sogenannte Aschenkoth der Seifensieder als Düngemittel angesehen werden müsse, daß aber nach dem Tariffe die Fuhren mit demselben nur dann mauthfrei zu belassen seien, wenn sie von Bewohnern der hies. Stadt auf ihre eigenen Felder oder Wiesen gebracht werden, dieser Dünger dort als solcher sogleich verwendet, u. sich darüber mit obrigkeitl. Zertifik. ausgewiesen wird. Referat des H. M. Rathes Buberl 1519 P. Protok. mit den GemeindeRepräsentanten über das Gesuch des Martin Dietrich Jun. um Verleihung der erledigten 2. MaurermeistersStelle de praes 11. Jänner d.J. Z. 197. Hr. Ref. ist aus den in seinen besonders verfaßten Schriften Vortrage näher erörterter Gründe folgender Meinung: Es gehe aus den Erhebungen hervor, daß eine 2. MaurerMeistersstelle gegenwärtig gar nicht erledigt sey, denn die eine bgl. MaurermeistersGerechtsame besitzt Karl Huber, u. übt selbe aus, die andere aber Johann Benninger, welchen bereits die gesetzl. Prüfung bei der Bau-Dion. abgelegt hat, u. sein Gewerbe noch in diesem Monate als Meister ausüben wird; vielmehr ist aus dem Gesuche zu entnehmen, daß Bittsteller eigentlich die
mit Edict v. 30. Juni 1842 ausgeschriebene, u. mit Erled. v. 2. 9br 1842 seinen Vater Dietrich Senior verliehene von diesem aber unterm 23. Oct. v.J. zurückgelegte Gerechtsame zu erhalten wünsche. Dadurch entsteht, da schon zwey solche Gewerbe bestehen, die Frage, ob noch eine dritte solche Gerechtsame zu creiren, auszuschreiben u. zu verleihen sey. Aus den nun in dieser Richtung zur Erörterung des Lokalbedarfes nach Maßgabe der Hfkz. Dek. v. 30. Sept. 1803 Z. 16852 u. v. 19. Feb. 1829 Z. 3330 dann vom 1. Xbr. 1788 u. 16. Feb. 1791 vorgenommene Erhebungen ergebe sich wohl die Nothwendigkeit des Bestandes von zwey M. M. Gerechtsamen für diese Stadt, keineswegs aber, jene für ein drittes solches Gewerbe; demnach wäre das Gesuch abzuweisen, u. es könnte auf dasselbe, wollte man auch ein drittes Gewerbe ad personam creirt wissen, vor der Hand kein Bedacht genommen werden, weil in diesem Falle dann vorerst die Ausschreibung zu geschehen hätte, u. sonach das Gesuch auf diese zu verweisen oder erst nach Ablauf des EdictalVereines zu erledigen seyn würde. Übrigens besitze der Bittsteller auch nicht die im Hofdct. v. 9. März 1815 vorgeschriebene Befähigung für ein Meisterrecht in einer lf. Kreisstadt, denn er ist nach seinem produz. Zeugnisse nur für das Land d.i. flaches Land nicht aber für eine Kreisstadt geprüft, welche Unterscheidung um so mehr wahrgenommen werden müsse, als es in dem vorgelegten Zeugnisse der k.k. LandesBaudion. Linz dto. 1. Mai 1833 für den M.M. Karl Huber ausdrücklich heißt, daß er zur Ausübung eines Maurermeisters Rechtes in einer lf. Kreisstadt befähigt sey; auch erheische es die Wichtigkeit dieser
Gewerbe aus öffentl. Rücksichten, daß vorzugsweise hierbey auf vollkommen tüchtige, verläßliche und kundige Meister gesehen werde, in welcher Hinsicht aber eben Carl Huber bereits erprobt, u. Johann Benninger mehrseitig anempfohlen ist. Da die Hr. Hr. Mitvotanten mit dem hienach gestellten Antrage des Hr. Referenten sich einverstanden erklärten, so ist die entworfene Erledigung auszufertigen wie neben als Conclusum per unanimia Dieses Protok. aufzubehalten, das innliegende Gesuch des Martin Dietrich aber mit folgenden Bescheide zu erledigen: Da eine zweite Maurermeistersstelle allhier nicht erledigt ist, indem selbe ein sicherer Johann Benninger Maurerpolier aus Linz käuflich an sich brachte, die Errichtung und Ver- (Anmerkung H. Maatsrath Bleyer fügt seinem im Übrigen ganz dem H. Referenten zustimmenden Voto nur die Bemerkung bei, daß er der geäußerten Ansicht des H. Referenten nach welchen das Zeugniß des Martin Dietrich Jun. für die Ausübung des Meisterrechtes in der lf. Kreis Stadt Steyr keineswegs genügend wären, aus den in dem Ref. des H. M. R. Maurer vom 2. Nov. 1842 entwickelten Gründen, welche den einhelligen Beschluß de eodem Z. 7614 p. zur Folge hatten, seinerseits nicht beipflichten könne.) leihung eines dritten Mauermeister-Gewerbes in der Stadt Steyr aber die Ortsverhältnisse u. der Lokalbedarf nicht erheischen, so wird der Bittsteller mit seinem gegenwärtigen Gesuche salvo recursu zurückgewiesen, u. er unter Rückschluß seiner Beilagen so wie das hies. MaurerHandwerk zu Handen seines Vorstehers hievon rathschlägig verständigt. Übrigens ist Johann Benninger durch Dekret zu beauftragen, daß er sich bis Ende des Mts. um so gewisser über seine Befähigung zur Ausübung seiner entkauften MaurMeistersgerechtsame und das erlangte Meisterrecht ausweise, als sonst sogleich der Concurs wegen Errichtung u. Verleihung einen personellen Maurer-
meistergerechtsame allhier ausgeschrieben würde. No. 1761 P. Ref. des H. Rathes Bleyer Franz Osterer No. 6 in Voglsang bittet um Nachsicht des verwirkten Strafbetrages pr. 10 fl CMz. Wird derselbe bei dem Umstande, als die Zustellung des an ihn wegen Kassirung den zwischen seiner u. der Hammerschmiede als KasparKlausberger bestehenden Scheidewand u. Herstellung einer soliden u. vorschriftsmässigen Feuermauer sub dato 2. Sept. v.J. Z. 5746 ergangenen Auftrages bereits am 6. Sept. des l. Jahres geschah, derselbe sonach immer noch im v.J. die beauftragte Baulichkeit hätte durchführen können u. ihm sonach allerdings eine Außerachtlassung der obrigk. Anordnungen zur Last fällt, mit seiner Bitte abu. unnachsichtl. angewiesen, den verwirkten Pönfall an das Expedit bei sonstiger zwangszweiser Einschreitung zu bezahlen. Haydinger Weinberger Sekretär Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 13. März 1844 in Politicis. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Heidinger Magistratsrath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Rathsauskultant Neuber Gärber Referat des Herrn Magistratsraths Buberl 1721. Publikationsprotokoll mit Josefa Putz pto. des wieder sie wegen Uibertrettung der Wochenmarkts-Ordnung durch Verkauf von Butter um ächten Gewichts geschöpften Erkenntnisses. Aufzubehalten und wird dem Kassaamte unter Zustellung einer Abschrift des Erkenntnißes durch
Zustellung aufgetragen, den Strafbetrag pr. 1 fl 20 xr CMz in Empfang und Rechnung zunehmen; der Distriktsaktuar erhält durch Vorhalt den Auftrag, obigen Betrag abzuführen, die 40 xr CMz dem Apprehendeten zu behändigen, und den Rest pr. 28 xr CMz der Josefa Putz zurückzugeben. 1745. Protokoll mit den Gemeinde Ausschüßen wegen Verleihung eines Fleischhauergewerbes im Ramingsteg an Johann Hofer. Das Protokoll aufzubehalten und das Gesuch des Johann Hofer de praes. 16. Novembr. 1843 Z. 8159 mit folgenden Bescheid zuerledigen: Da dem Bittsteller schon mit Bescheid vom 22. 7ber 1838 Z. 6007 für die Ortschaft Ramingsteeg die Bewilligung zur Kleinviehschlächterei ad personam verliehen wurde, er dieselbe auch seither mit vollster Zufriedenheit betrieben, er sich auch schon damals u. in seinem Gesuche de praes. 10. März 1840 Z. 1553 über die Erlernung der Fleischprofesion u. deren Freisprechung legal ausgewiesen hatte; nach dem vorliegenden Zeugnisse der Gemeinden Ramingsteeg und Gmain u. der weiter diesfalls gepflogenen Localerhebungen sich auch für diese Ortschaften ein nothwendiges Bedürfniß zur Schlagviehschlachterey als gründlich herausstellt, so hin im gegenwärtigen Falle die Hofkanzleidekrete vom 20. Juni 1815 Z. 11394
u. 7. Xber 1815 Z. 21843 Anwendung finden, so wird dem Johann Hofer das angesuchte personelle Befugniß auch zur Schlagviehschlächterei für die Ortschaft Ramingsteeg und den Standpunkt in dieser Ortschaft gegen dem verliehen, daß er sich zur Erwerbsteuer erkläre, sich bei der hiesigen Fleischerzunft einzünften lasse, und die für Fleischer bestehenden polizeilichen u. Satzesvorschriften genau befolge; hiervon wird derselbe so wie die hiesige FleischerInnung und zwar letztere mit dem Beisatze rathschlägig verständigt, daß ihr im Beschwerungsfalle der Rekurs in gesetzlicher Frist von 6 Wochen an die höhere Behörde vorbelassen bleibe. 1764. Relation des Accessisten Adam mit dem Verzeichnisse der Waaren des Peter Roppellato. Diese Relation sammt Verzeichniß aufzubehalten, dem Peter Roppellato aber durch Rathschlag zu bedeuten, daß über seinen beider h. Landesstelle angebrachten Rekurs gegen den magistratlichen Bescheid vom 5. August 1843 Z. 5217 hochselbe keine definitive Entscheidung erlassen, sondern mit h. Erlasse vom 31. Xbr. v.J. dem Magistrate aufgetragen habe, daß von Seite desselben noch vorläufig in dem Verschleißgewölbe des Rekurrenten die
Localuntersuchung der Verschleißartikel zu pflegen und auf den Grund derselben Mitbezeichnung der unbefugten Artikel die neuerliche Entscheidung zuschöpfen sei. Da sich nun aus der diesfälligen Localuntersuchung und aus dem von der Komission vorgelegten Waarenverzeichniß ergab, daß Peter Roppellato als Krämer, unter seinen Waaren- und Verschleißartikeln auch Kupferstiche, Reißzeuge, Perspektive, vergoldete Schnitz- und Bildhauerarbeiten von Bein und Holz, optische Gläser, Schreibzeuge, heimische Farben, Musikinstrumente, Karten, Tafelleuchter von Pakfong, Gehstöke, lederne Damentaschen, große Rahmspiegel, Jagdrequisiten, versilberte und vergoldete Galanteriewaaren, verfertigte Galanterie-Tischlerarbeiten führet, welche durchaus nach feinsten und elegantesten Geschmack verfertigt sind, nach dem Komerzkomissionshofdekrete vom 1. Juli 1818 Z. 5296 aber, welches die hoh. k.k. Landesstelle neuerdings in Folge Komerzhofkomissionsdekrets vom 20. Februar 1822 mit h. Circulare vom 1. März 1822 Z. 4013 zur öffentlichen Kenntniß brachte, den Krämern nur kurze sogenannte Krämer-Waaren zum Verschleiße zu stehen; Peter Roppellato sohin in dieser Eigenschaft ausgedehntere Verschleißrechte in Anspruch nimmt, indem
die Krämer in Orten, wo bereits gemischte Waarenhandlungen bestehen, nur auf die Führung und den Kleinverschleiß der gemeinen und geringern Artikeln beschränkt und strenge innerhalb den Gränzen ihrer Befugniße zu halten sind, so hat er sich dadurch einer Gewerbsstörung der berechtigten Handelsleute allhier schuldig gemacht, welche gesetzwidrige den ohnedies unter den gegenwärtigen für den Handel so ungünstigen Zeitverhältnissen hochbesteuerten Handelsmann, drückende Ausdehnung für dermalen strenge verhoben, u. ihm bedeutet wird, daß er von nun an bei Vermeidung einer schweren Geldstrafe nur auf die Führung u. den Kleinverschleiß der in dem h. Komerzhofkommissionsdekrete vom 1. Juli 1818 enthaltenen kurzen ordinären Krämerwaaren beschränkt werde, und daß er sohin binnen 12 Wochen, alle jene Artikel, welche er unbefugt führt, wie selbe auch vorbenannt u. in dem kommissionellen Verzeichniße aufgeführt sind, weil die Führung und der Verschleiß derselben im Kleinen und im Großen nur ausschließend den bürgerlichen Handelsleuten zusteht, – an hierzu berechtigte Verschleißer an Mann bringe; wovon derselbe gegen Bevorlassung des Rekurses
so wie der hiesige Handelsstand rathschlägig zuverständigen sind. 1751. Protokoll mit den Vorstehern der Wirthskomunität u. der Stadtköche, zweier Bürgerausschüße, zweier Viertelmeister um 2 unbefangener Bürger rücksichtlich ihrer Vernehmung über die an Johann Hartlauer zuverleihende personelle Befugniß der Bratelbraterey. Auf zu behalten, und das sub N. Ehi. 862. P. de praes. 4. Februar 1844 überreichte Gesuch des Johann Hartlauer mit folgendem Bescheide zu erledigen: da das angesuchte Befugniß zu den Polizeigewerben gehört, deren Verleihung von dem Localbedarfe abhängig ist, ein solcher aber nicht vorhanden ist, kann diesem Gesuche keine Folge gegeben werden. Falls sich Gesuchsteller hierdurch beschwert erachtet, steht ihm die Berufung an die h. Regirung frei; dieselbe ist aber binnnen 4 Wochen ad die recepti hieramts anzumelden, und die Rekursschrift längstens innerhalb der folgenden 14 Tagen einzubringen, widrigens er dieses Rechtes verlustig werden würde. Haydinger Pospischil Sekretär
Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 16. März 1844 in Politicis Gegenwärtige Herr Bürgermeister Heidinger Magistratsrath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Rathsauskultant Neuber Gärber Referat des H. Magistratsraths Maurer 1814. Martin Dietrich Baumeister aus Wien derzeit zu Stadt Steyer bittet um Ertheilung eines Zeugnißes rücksichtlich seiner in der Stadt Steyer geleisteten Arbeiten. Dem Bittsteller wird bestättigt, daß er im v.J. 1843 mehrere durch den früher statt gehabten Brand ver-
anlaßte Hausbauten zur Zufriedenheit der Partheien ausgeführt, dabei Thätigkeit, Umsicht und Geschicklichkeit an den Tag gelegt, übrigens auch seine Baukenntniße durch Verfassung von Plänen, Vorausmaßen u. Kostenanschlägen an den Tag gelegt habe. Haydinger Pospischil Sekretär Rathsprotokoll in Politicis dto. 23. März 1844 Gegenwärtige: Hr. Bürgermeister Haidinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Auskultant Neuber Gärber Aus dem Referate des Hrn. Rathes Maurer. 2057. Karl Peter Rechtspraktikant bittet um Bestätigung seiner Verwendung in den politischen Geschäftszweigen u. schw. Pol. Uibertretungen. Dem Bittsteller wird über sein gestelltes Ansuchen bestättigt, daß er während seiner höh. Civil- und
Krim. Rechtspraxis auch in den politischen Geschäftszweigen sowie in der Führung von Untersuchungen in schw. Pol. Übertretungen vielseitig verwendet wurde, wobei derselbe thätigst bestrebt war, sich auch in diesem Wirkungskreise die möglichst vollständige Ausbildung zu erwerben, weßhalb es mit eben so glücklichem Erfolge den an ihn gestellten Forderungen Genüge leistete, und nebst einen ausgezeichneten Gesetzeskenntniß u. richtiger u. schneller Beurtheilung bei Anwendung auf praktische Fälle die erfreulichste Willfährigkeit u. Aufmerksamkeit an den Tag legte, sowie die seinen Vorgesetzten geziemende Achtung u. Gehorsam nie aus dem Auge verlor, und seines musterhaften moralischen Wandels wegen das größte Lob verdient. Aus dem Referate des Hrn. Rathes Buberl 2058–2059. Protokolle mit Ladislaus Lukasky und Heinrich Lechner wegen Verkaufes feuergefährlicher Gegenstände. Hr. Referent liest die Akten und den verfaßten Vortrag ab, und ist mit Rücksicht dessen daß sich durch den Verkauf derlei brennbarer Gegenstände besonders, wenn selbe in Hände unvorsichtiger u. unkundiger Leute kommen, leicht eine Feuersgefahr voraussehen läßt, somit diese Handlung per analogium des § 209 des 2. Thls. St.G.B. eine strafbare Handlung sei, dieselbe aber bei dem Umstande als sie unter den in diesem § aufgeführten Fällen nicht begriffen ist, und ein Feuerwerk nicht abgebrannt wurde, bloß als ein Polizeivergehen gegen die Sicherheit des Eigenthums zu behandeln wäre, der Ansicht, daß Ladislaus Lucasky und Heinrich Lechner wegen Verkaufes feuergefährlicher Gegenstände eines Polizeivergehens gegen die Sicherheit des Eigenthums schuldig, und dieserwegen
durch 12 Stunden im Arreste anzuhalten. Auch seien dieselben nach ausgestandener Strafe unter Anschluß der gefällsämtl. Thatschrift, des Reisepaßes, des Wanderbuches und der abgenommenen Gegenstände der k.k. Zolllegstätte zur dortigen Amtshandlung zu überliefern. Diesem Antrage stimmten die übrigen Hrn. Räthe bei, daher derselbe erwuchs zum Beschlusse per unanimia. Ladislaus Lukasky u. Heinrich Lechner seien wegen Verkaufes feuergefährlicher Gegenstände eines Polizeivergehens gegen die Sicherheit des Eigenthums schuldig, u. sind dieserwegen durch 12 Stunden im Arreste angehalten; worauf die Erkenntnisse auszufertigen sind. Nach ausgestandener Strafe sind selbe sammt der gefällsämtlichen Thatschrift, Anschluß des Reisepasses, des Wanderbuches und der abgenommenen Gegenstände dem hies. k.k. ZolllegstättAmte mit Note zur dortigen Amtshandlung zu überliefern. 2069. Bernhardt Benedikt Bauamtsverwalter relationirt ad Nr. 2016 in Betreff des von dem Gerichtsdiener Katzenbeißer angesuchten Brennholze für das Gerichtshaus. Da die Arreste und das Verhörszimmer noch beheitzt werden müssen, auch zum Ausbrennen u. Reinigen der Kleider der Schüblinge die Wache mehrmalen den Ofen erwärmt werden muß, so wird dem Bauamte unter Intervenirung des Bürgerauschusses durch Rathschlag aufgetragen, in das Landgerichtshaus noch 6 Klftr. alles Brückenholz gegen dem abzugeben, daß selbe dem Landgerichtsdiener von dem Brennholze für das nächste Jahr in Abzug gebracht werden. Haydinger Neuber Ausk.
Raths-Protokoll in politicis zur Sitzung am 27. März 1844 Gegenwärtige: Titl. Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Weinberger Auskultant Neuber Gärber Protokollsführer Aus dem Referate des H. Mag. Rathes Maurer: 1378. Lokalaugenscheins-Protokoll wegen des von Jos. Hörmann vorhabenden Baues eines ersten Stockes auf sein Haus N. 5 in Ramingsteg. Nachdem kein Anstand erhoben worden ist, wird dieser Bau gegen dem genehmiget, daß er genau nach dem Plane und Augenscheins-Protokolle, mit gehörigem Mauermateriale und mit hierorts befugten Werksleuten den Bau vornehme. Dage-
gen kann die Erbauung der Holzhütte theils aus Mauerwerk und theils aus hölzernen Wänden wegen der geringen Entfernung derselben von dem Wohngebäude nicht bewilliget werden, sondern es wird dem Bauführer aufgetragen, diese Holzhütte ringsherum mit Mauerwerk einzufangen und in demselben kleine schiefe Öffnungen zum Austrocknen anzubringen. 1461. Augenscheins Protokoll wegen Erbauung eines Privetes im Hause des Wilhelm Arming und Gangbarmachung eines Zwingers. Da keine Einwendungen gegen diesen Bau von Seite des Nachbarns Michael Löfler gemacht worden sind, wird derselbe gegen Erfüllung der gegen diesen Nachbar eingegangenen Verbindlichkeiten genehmiget, übrigens kann sich wegen Gangbarmachung des Zwingers von Seite der Stadtkassa auf keine Kosten eingelassen werden. Geschloßen und gefertiget. Gärber Ausk. Nachtrag Aus demselben Referate 1866. Der Revident überreicht ad N. 7422 de anno 1843 das Stiftungsoperat der Exdominikanerkirche betr. über die daselbst mit Ende den J. 1841 bestandenen Stiftungen und ihre Bedeckung. Zu mundiren, von der geistlichen und weltlichen Vogtey zu fertigen und als Entwurf an das k.k. Kreisamt mit der Aufschrift Stiftungskataster mittelst Bericht einzubegleiten. Haydinger Gärber Auskultant
Raths-Protocoll in Politicis zur Sitzung am 30. März 1844. Gegenwärtige: Titl. Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Weinberger Auscultant Neuber Gärber Protokollsführer Aus dem Referate des Herrn Mag. Rathes Buberl: 2244. Konstitut mit Philipp Hirtmayr pto. verbothenen Getreidhandel nach Muster. Da der abseitige Getreideverkauf nach den Mustern nach der Wochenmarktsordnung verbothen ist, so hat sich der Philipp Hirtmayr der Uibertrettung der W.O.
schuldig gemacht und ist dieser wegen als im 1. Betrettungsfalle mit 1 fl CMz zum A. F. zu bestrafen; daher das Erkenntniß auszufertigen. Actum ut supra. Haydinger Gärber Ausk. Raths-Protokoll aufgenommen zur Sitzung am 3. April 844 in Politicis. Gegenwärtige Hr. Bürgermeister Haydinger Hr. M. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Weinberger Neuber Gärber Rathsauskultanten Aus dem Referat des Hr. Rathes Bleyer. 5080 P. Expedit schließt den Auftrag v. 17. Juli 1843 Z. 4830 aus der Grunde zurück, weil in Absicht auf die Vorlage der Orig. Regierungs-Dekrete zum Behufe der Instruirung der Bauamts-Rechnungen eine Vorstellung an die h. Hofstelle beantragt ist. Aufzubehalten u. unter Anschluß der Orig. RechnungsErledigung, dann der belegten Einlage Z. 4830 P. ao 1843 an die h. kk. Hofkanzlei mittelst des entworfenen Berichtes die unterthänigste Vorstellung dahin zu machen,
es wolle das h. Hofk. Dek. v. 16. Feb. 1843 Z. 5098. dahin erläutert werden, daß die Intimationen dieses Maãtes an seine untergeordneten Ämter u. Personen als instruktionsmässige Belege für deren Rechnungen zu gelten haben. Haydinger Weinberger Sekretär Raths-Protokoll aufgenommen zur Sitzung in Politicis am 6. April 1845. Gegenwärtige: Hr. Bürgermeister Haydingen Hr. M. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Weinberger Auskultant Neuber Ref. des Hrn. Rathes Buberl. 2391. Vernehmung der hiesigen Schiffmeister über das Gesuch des Franz Frisch pcto Pachtung und Betrieb des Schiffmeister Gewerbes der Huemer'schen Eheleute in Enns. Aufzubehalten, u. das Gesuch Z. 1984 P. zu erledigen wie folgt: Diese Anzeige der dreijährigen Pachtung des auf der Behausung der Michael u. Katharina Huemer'schen Conleute No. 3 zu Kronau an der Donau radizirten Schiffmeister-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2