wieder zurückzustellen. 9207. Josef Pettenberger um Verhaltung nachstehender Parteien: des Bäckers Hubinger, des Naglschmiedes Stuckhart, des Hutmachens Schmiedhauser, des Vincenz Seifried, Staudinger Schnittwarenhändlers, das Leopold Gruber, des Anton Bachmann, des Handschuhmachers Zitterl, des N. Geisberger, des Gürtlers Riegler, des N. Briller, der Franziska Schrettmüller, des Weber Pr[?]g, des Webers Springen, des Weißgärbers Rizolli, das N. Traun fellner, des N. Blindhofmüller, des Hammermüllers in Ramingsteg, des Grießlers in Pyrach, des Grieslers in der Pfarrgasse, den Häuslern Maderleitner und Kemetmüller — zur Entrichtung des Platz- und Standlgefälles. Hierüber wird dem Bittsteller bedeutet, daß alle jene Parteien, welche nicht in eigenen Verkaufslokalitäten in Häusern, sondern entweder auf freiem Platz, oder an den Mauern der Häuser gegen die Marktplätze, oder unter Hausthüren, oder selbst innerhalb der Hausthüren, jedoch außer eigenen Verkaufslokalitäten zum öffentlichen Verkäufe Viktualien feilhalten, zur Entrichtung des Marktplatz- und Standlgefälls gehalten seien, und daß sich der Maãt vorbehalte, nach Gutbefinden diejenigen Partheien, welche nicht auf den öffentlichen Verkaufsplätzen ihre Viktualien zum Verkaufe ausstellen, auf diese Plätze anzuweisen. Dessen dieselben sowie der Bittsteller zu erinnern sind. 9475. Die Arm. Inst. Rechungsführung überreicht ad 8751 das Verzeichniß über die
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