Ökonomische Ratsprotokolle 1844

betten in selbem eine ausgesprochene und allgemein anerkannte Nothwendigkeit sei, daß hierauf bereits 7312 fl 1 xr CMz aus dem M. V. Fonds Vermögen präliminirt wurden; ferner in der Erwägung, daß die dermaligen Krankenwärterinnen in selbem ihrer Bestimmung nicht entsprechen; endlich daß die Obsorge für eine zweckmässige Krankenpflege mit eine auf dem M. V. Fonde haftende Stiftungsverbindlichkeit ist, Sr. Majestät und die höchsten und hohen Behörden fußfälligst und inständigst zu bitten, auf daß sie verwilligen, daß der Plauzenhof sammt Kapelle und Benefiziatenhaus unbeschadet der Eigenthumsrechte des Fondes und der übrigen durch und durch hierbei in Kraft zu behaltenden Stiftungsverbindlichkeiten zur getreueren und wirksammen Erfüllung derselben und zum Frommen der Kranken dem wohlehrwürdigen und vielberühmten Orden der barmherzigen Schwestern als Gebrauchsberechtigten im Sinne des a. b. G. B. gegen dem übergeben, und ihnen alljährlich 2000 fl CMz ohne weiterer Rechnungslegung über die Art der Verwendung ihrerseits aus den Renten des Fondes ausbezahlt werden dürfen, daß sie für diese Pauschalsumme und rücksichtlich Remuneration die Krankenpflege überhaupt, und der Armeninstituts- und M. v. Fonds-Pfründler insbesondere (die bisherigen sogenannten Selbstzahlenden unangesehen gelassen) sammt den daran hängenden Kosten auf Medikamente Ärzte und Spitalserfordernisse in der Art, wie sie in dem Ausweise B verzeichnet sind, und bei deren Anschaffung und Beistellung ihnen freie Hand zu lassen sei, besorgen, und daß ihnen schon dermalen

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