Vermehrung dem Fonde ganz und gar nicht zur Last fallen solle: so soll der Orden auch in einer weiteren ihm zwekmässig scheinenden nicht behemmt, sondern ihm freieHand gelassen werden, und ich setze bei meinem ganzen Antrage überhaupt voraus, daß, hat sich der Maãt für meine individuelle, oder für sonst was immer für eine Ansicht einmal bestimmt, die vorgesezten Stellen den Orden hierüber hören werden, ob er überhaupt unter den gestellten Bedingungen das hiesige Krankenhaus in Obsorge übernehmen wolle. Jedenfalls kann und soll aber mit dem projektirten Erweiterungsbau bis zur Entscheidung der gegenwärtigen Frage zugewartet werden. Ad. d. glaube ich, vorausgesezt, daß die Zahl der Krankenbetten auf 50 gebracht und dieselben in 2 Sälen je nach dem Geschlechte aufgestellt werden, daß 12 Schwestern und 6 Kandidatinnen erforderlich sein werden, deren je einer ich zu ihrem Unterhalte täglich 20 x CMz (gewiß im Vergleiche zur Leistung eine höchst mässige Zahlung!) aus dem M. V. Fonde anweisen würde, wornach sich das jährliche Sustentationserforderniß für sie auf 2160 fl CMz erliefe, und der Fond dennoch wenig verlöre, weil die Anzahl der Pfründner im umgekehrten Verhältnisse zur Güte der Pflege steht, und je besser diese ist, desto weniger jene und die vor der Zeit arbeits- und erwerbsunfähig Gewordenen sein werden. Allein auch diese Summe wird mein schließlicher Antrag reducieren. Ad e. Werden die Krankenbetten um 11 vermehrt, so würde dieses auf Basis der von dem Hrn. Referenten vorgelegten Durchschnittsberechnung A und B einen jährlichen Kostenaufwand von 438 fl 30 9/10 xr CMz machen.
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