Ökonomische Ratsprotokolle 1844

unfähigkeit macht Niemanden noch zum Siechen: sie gehören, so lange sie nicht krank sind, sicherlich in kein Krankenhaus, wo ihre Gesundheit nur bedroht wäre, und ihnen wird das Institut der barmherzigen Schwestern welches bekanntlich die Armen täglich und gut speiset, gewiß absonderlich zu Statten kommen. Verfallen sie aber in eine Krankheit, so ist ihre Aufnahme ohnehin nicht behindert. Eigentliche, unheilbare Sieche gehören aber in die hiefür bestimmten Siechenhäuser und sind auf Kosten der Konkurrenz abzuwarten, nicht aber in den Plauzenhof; jedenfalls aber ist ihre Zahl im Jahre sicherlich sehr klein, wenn nicht gar gleich Null; dennoch behalte ich mir vor, später zu zeigen, daß sich die Pflege des Ordens auch auf sie erstrecke. Was die zweite Frage betrifft: so setze ich dem Hrn. Referenten entgegen, daß die Ärzte, Krankenwärterinnen, Wäsche und Betten, Einrichtung Beheitzung, Betrachtung etc. unterhalten werden müssen, es mögen nun in dem Krankenhause bloß Pfründner oder auch andern Kranke sich befinden, daher ich allerdings die in dem Ausweise B. entwickelten 773 fl 46 xr CMz als den jährlichen Durchschnittsbetrag annehme, welchen die Erhaltung des Krankenhauses dem M. V. Fonde kostet, und zwar umsomehr, weil es die Fournituren im Vorrath für unvorgesehene Fälle haben muß, und im Falle für deren frühere Abnutzung ja von dem Armeninstitute und den Selbstzahlenden entschädigt wird. ad. c. glaube ich, daß die derzeit bestehenden 39 Krankenbetten mindestens auf 50 gebracht werden sollen. Gleichwie aber nach meinem nachfolgenden Antrage deren

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