Ökonomische Ratsprotokolle 1844

seine Gründung aus Paris, und dem Jahre 1633. Die Mitglieder desselben sind keine Nonnen, legen keine feierlichen Gelübde ab, haben keine Klausur, und ihr Dienst besteht nach der Regl des Stifters, des heil. Vincenz von Paul in der Kranken- und Armenpflege, Erziehung der Waisen, Besorgung der Irrsinnigen, und wo er ihnen überlassen ist, in dem Unterrichte der Jugend, zu welchen Verrichtungen sie als Kandidatinnen und wähnen des Noviziates ordentlich herangebildet und geschikt gemacht werden. Sie werden als erstere viele Monate versucht, ehe sie zum lezteren, das 2 Jahre dauert, zugelassen werden, und auch nach abgelegten Profes können sie noch austretten, oder von dem Orden, wenn er wichtige Gründe hat, entlassen werden. Ihre Pflege erstreckt sich in ihren Spitälern auf Jedermann, ohne Unterschied des Geschlechtes, Standes und der Religion; ja sie gehen sogar als Krankenwärterinnen in das Haus, sobald nur eine Schwester im Spitale verfügbar ist; immer aber wird jene unentgeldlich gespendet und nur Bemittelten bevorbelassen, nach Belieben dem Ordenshause, (die Schwester darf Nichts annehmen) eine Spunde zu verabreichen, weil ihre Institute nur durch Privatwohlthätigkeit bestehen. In dieser Einrichtung liegt nun der Grund für die künftige Deduktion des Herrn Votanten. Derselbe reicht hievon zunächst folgende Betrachtung: Damit man von einem Krankenhause sagen könne, es sei gut eingerichtet, genügen nach seiner Ansicht nicht bloß Ärzte und Arzneien, sondern es werden auch entsprechende Krankenwärterinnen erfordert, dazu gehört eben richtige Beurtheilung, Gedächtniß, Kenntniß der Krankenpflege, Geduld, Ausdauer, Reinlichkeit, Unverdroßenheit, Bereitwilligkeit und Religiosität, um bei unerwarteten Vorfallen geistesgegen-

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