Ökonomische Ratsprotokolle 1844

Uibergabe des hiesigen Krankenhauses in die Besorgung des Ordens der barmherzigen Schwestern nicht eingerathen, wohl aber bei der offenbaren großen Wohlthat des Bestehens einer eigenen Krankenanstalt dieses Ordens hierorts möglichst dahin zu streben, daß eine solche errichtet werde, und zwar durch gesammelte freiwillige Beiträge, oder auch zum Theil aus der Pfarrkonkurrenz; hierauf sind der Bericht unter Anschluß eines Rathsprotokollsextraktes sammt Beilagen und Rükschluß der Kommunikate zu erstatten. Bei der von dem Herrn Vorsitzenden gehaltenen Umfrage stellt Hr Mag. Rath Buberl folgende Ansicht auf: Es sei vor der Hand über die Hauptfrage, ob auf die Uibergabe des hiesigen Krankenhauses an die barmherzigen Schwestern einzurathen sei, kein Gutachten abzugeben, sondern allembevor noch in die Beantwortung, der von dem Hrn. Referenten in seinem Vortrage unbeantwortet gelassenen Punkte d und e des h. Regierungsdekretes v. 27. Mai d.J. Z. 14689, insoweit es in der Macht des Magistrates steht, selbst einzugehn. Der Magistrat solle sich daher allembevor durch Verwendung an höhere Behörde und sonst im geeigneten Wege die erforderlichen Daten selbst verschaffen, und dießfalls die höheren Weisungen erbitten, um auf Grundlage derselben sohin einen vollkommen instruirten und begründeten Bericht erstatten zu können. Auf diese Art könne sodann auch der Punkt 9 beantwortet werden. Uebrigens erklärt Herr Mag. R. Buberl, daß er im Allgemeinen der Aufnahme der barmherzigen Schwestern nicht entgegenstehe;

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