Ökonomische Ratsprotokolle 1844

hinauszugeben, werden die höheren administrativen Behörden wohl nicht genehmigen, und es würde alle die bisherige Manipulationsweise beibehalten werden müssen, nämlich, daß schon bei der Aufnahme eines Individuums ausgemittelt werde, in welche Klasse der Kranken dasselbe gehöre; daß die Verpflegstage jedes einzelnen Kranken, und die auf jeden derselben entfallenden Medikamentenkosten absondert verrechnet, sämmtliche NaturalBedürfnisse im Licitationsoder Akkordwege angeschafft werden u. dgl. Es entsteht so mit hierin die Frage, ob sich der Orden dazu verstehen werde, und wie sich dieses damit vereinbaren lasse, daß dieser Orden nach seinen Statuten sich und seine Kranken bloß durch freiwillige wohlthätige Beiträge erhalten soll. Was den übrigen Inhalt des vorliegenden Gesuches betrifft, so wird die Behauptung, daß nicht selten die Anzahl der kranken Pfründler allein, welche stiftungsgemäß in das hiesige Krankenhaus aufgenommen werden müssen, größer als 30 sei, durch den Ausweis oben in A hinlänglich widerlegt, und die Angabe, daß derzeit die Verpflegung und Wartung der Kranken in diesem Spitale dem Hausmeister und den Krankenwärterinnen überlassen sie, muß dahin ergänzt werden, daß diese Leute nicht nur von dem bestellten Arzte (dem k.k. Hrn. Kreisphysikus) und Wundarzte, sondern auch von einem als Inspicienten eigends aufgestellten Bürgerausschuße und vom Magistrate überwacht werden. H. Referent stellt sonach den Antrag: Es sei auf die

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2