Ökonomische Ratsprotokolle 1844

reits oben angezogen wurde, dargethan, daß das hiesige Krankenhaus nicht bloß eine Krankenanstalt überhaupt, sondern auch eine Siechenanstalt für welche leztere für Steyr eben so nothwendig, wie die erstere ist; zudem werden nicht selten kranke Inquisiten und Sträflinge aus dem hiesigen Gefängnißhause, dann Reisende und Wahnsinnige in dem eigends eingerichteten Arrestzimmer, ferner Blinde und Taubstumme, wenn diese lezteren sonst auch gesund sind, im Krankenhause untergebracht, bis wieder eine andere Verfügung mit ihnen getroffen werden kann. Hiernach kann also von der Uebergabe des hiesigen Krankenhauses auch nur zur Besorgung der dahin aufgenommenen Individuen an den Orden so gemeinhin keine Rede sein. In dem zu behandelnden Gesuche ist auch der Antrag gestellt, daß dem Orden für die Besorgung des Krankenhauses die Regiekosten und jene der Verpflegung der M. V. Fonds-Pfründner beiläufig mit 1300 fl dann die Kosten der Verpflegung der hiesigen Bezirksarmen circa pr 350 fl, endlich die auf die Selbstzahllenden erlaufenden Kosten von ungefähr 240 fl CMz jährlich aus dem M. V. Fond hinausbezahlt werden sollen. In Hinsicht der Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieser Zifferansätze glaubt Hr. Referent sich nicht weiter auszulassen, sondern sich nur auf den oben in B allegirten Ausweis beruffen und folgende Bemerkung beifügen zu müssen: Dem Orden der barmherzigen Schwestern einen bestimmten Betrag auf die Regiekosten, auf die M. V. Fond-Pfründner, auf die ArmeninstitutsPfründner, und auf die Selbstzahlenden jährlich aus dem M. V. Fond

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