Ökonomische Ratsprotokolle 1844

stattfinden sollte, derselbe in der Art zu geschehen hätte, daß darüber nie ein Zweifl entstehen könne, inwieweit das Gebäude dem M. V. Fond eigenthümlich gehöre. Ein wesentlicher Umstand, welcher der Uibergabe des hiesigen Krankenhauses auch nur in die Besorgung der barmherzigen Schwestern entgegensteht, ist, daß diese Schwestern laut der Statuten ihres Ordens (vide Andreas Haidingers Auskunftsbuch über öffentl. und Privat-Anstalten, Wien 1842 S. 447) in ihre Spitäler nicht aufnehmen: a. mit äußeren Uibeln, b. mit venerischen Krankheiten c. mit unheilbaren Krankheiten d. mit der Krätze behaftete Individuen und e. Kinder unter 4 Jahren; daß wie schon gesagt, dieser Orden eine Privat-Anstalt ist folglich zur Aufnahme dieses oder jenes Kranken nicht verhalten werden kann. Man hat in dieser Hinsicht einen Ausweis über die verschiedenartigen Gebrechen, mit welchen die seit 10 Jahren in das hiesige Krankenhaus aufgenommenen Individuen behaftet waren, dann einen Ausweis darüber, mit welchen Uibeln die im Laufe d.J. im Krankenhause befindlich gewesenen Personen behaftet gewesen waren, veranlaßt, welche Ausweise in D u. E vorgelegt werden, und es ergiebt sich aus dem ersteren, daß in den lezten 10 Jahren wenigstens 300 Individuen sich im Krankenhause befunden haben, welche zur Aufnahme bei den barmherzigen Schwestern nicht geeignet wären; und aus dem zweiten Ausweise, daß von den dortmals im Krankenstande gewesenen 12 Personen nur 4 solche wären, welche in die Krankenanstalt der barmherzigen Schwestern aufgenommen worden sein werden; hiedurch ist, wie be-

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